BGH-Urteil zu Dieselauto: VW verdient kein Vertrauen

Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht. Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden ließ.

Ein Mann blickt nach rechts oben

Der Kläger Herbert Gilbert im Gerichtssaal in Karlsruhe am 25. Mai Foto: Pool/reuters

Nun ist es rechtskräftig. VW hat seine Kunden „sittenwidrig“ geschädigt und die Genehmigungsbehörden „arglistig“ getäuscht. Nun steht der Konzern endlich an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört.

Jahrelang hat VW seine manipulierte Abgas-Software als „Umschalteinrichtung“ verharmlost. Jahrelang sprach man nur von der „Diesel-Thematik“, ohne rot zu werden. Auch nach dem Urteil findet VW kein Wort des Bedauerns, kein Wort der Entschuldigung. Das spricht eigentlich für sich. Dieser Konzern verdient kein Vertrauen mehr.

Es ist dem Rentner Herbert Gilbert zu danken, dass er sich von VW nicht zu einem goldenen Vergleich überreden ließ, sondern auf einem Urteil des BGH – dem obersten deutschen Gericht in Zivil- und Strafsachen – bestand. Jahrelang hatte es VW mit dieser Methode geschafft, obergerichtliche Urteile zu verzögern und zu verhindern. Das BGH-Urteil erfolgte nun erst lange nach Ende der Verjährung. Auch deshalb kam es in Deutschland zu keiner massiven Klagewelle gegen VW.

In den USA hatte VW früh alle Käufer mit Tausenden von Dollar entschädigt. In Deutschland ließ man sich lieber verklagen. Statt über zwei Millionen Diesel-Käufer bekommen nun nur rund 370.000 eine Entschädigung, 240.000 von ihnen hatten im Rahmen der Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

Dabei hat die vom Gesetzgeber erst mit Blick auf die Dieselfälle eingeführte MFK ihren ersten großen Test durchaus bestanden. Sie führte schneller zu einer Entschädigung als Zehntausende Einzelklagen. Und die im MFK-Vergleich erreichte Entschädigung von durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises ist nicht schlecht, weil die Käufer ja das Fahrzeug behalten können.

Auch Kläger wie Rentner Gilbert stehen nicht unbedingt besser, weil ihnen vom rückbezahlten Kaufpreis noch der Gegenwert der Fahrleistung abgezogen wird. Vor allem aber war die MFK für die beteiligten VW-Käufer ohne Kostenrisiko. Wer hier nicht mitgemacht hat, war wohl auch nicht wirklich an der Sache interessiert.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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