BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: Wer bekommt wieviel?

Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch darüber, ob Versicherungsgesellschaften mehr Geld an KundInnen ausschütten müssen.

Modellfiguren vor dem Schriftzug "Lebensversicherung"

Mehr für wenige oder mehr für viele? Der BGH entscheidet Foto: dpa

Statistisch gesehen haben jede und jeder in Deutschland Lebende mindestens eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen – die meisten, um fürs Alter vorzusorgen. Für die BesitzerInnen dieser Policen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein wegweisendes Urteil. Fällt es zugunsten der Kläger vom Bund der Versicherten (BdV) aus, können viele Kunden auf eine höhere Auszahlung hoffen.

Es geht um die Beteiligung der Versicherten an den sogenannten Bewertungsreserven. Diese Rücklagen entstehen, wenn der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen einer Versicherungsgesellschaft höher ist als der Buchwert. Das ist bei festverzinslichen Anlagen zum Beispiel der Fall, wenn das Zinsniveau sinkt und dadurch der Kurswert der Papiere steigt.

An diesen Bewertungsreserven mussten die Kunden bis 2014 zur Hälfte beteiligt werden. Dann hat die Bundesregierung das Gesetz angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase auf Betreiben der Versicherungswirtschaft geändert. Seither dürfen die Unternehmen die Beteiligung kürzen, wenn dies nötig ist, um alle Garantiezusagen an die übrigen Kunden einzuhalten.

Im Fall vor dem BGH geht es um den Vertrag eines Kunden der Victoria Lebensversicherung, die zum Ergo-Konzern gehört. Ihm waren kurz vor der Gesetzesänderung 2.821,35 Euro von der Victoria in Aussicht gestellt worden. Nach der Änderungen standen in der Abrechnung nur noch 148,95 Euro als Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Klage scheiterte in den Vorinstanzen.

Nun hat der BGH das letzte Wort. Vermutlich werden die Richter die Gesetzesänderung wohl billigen, weil es das Gemeinwohl über die individuellen Interessen von Versicherten stellt. Wenn ein Unternehmen durch die anhaltende Niedrigzinsphase nicht genug erwirtschaften kann, um seine garantierten Leistungen zu erbringen, kann eine Kürzung der Beteiligung an der Reserve denkbare Schieflagen verhindert. Davon profitiert die Gemeinschaft aller Versicherten zu Lasten der Kunden, deren Vertrag gerade ausläuft.

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