BGH zu Whistleblower-Affäre: NSA-Ausschuss darf Snowden anhören

Wird Edward Snowden doch noch vor dem NSA-Ausschuss in Berlin befragt? Grüne und Linke haben Rückendeckung vom Bundesgerichtshof bekommen.

Edward Snowden auf einer Leinwand, im Vordergrund die Silhouetten von Zuschauern

In Hamburg auf der Leinwand, irgendwann vielleicht persönlich in Berlin: Ex-NSAler Snowden Foto: dpa

KARLSRUHE/BERLIN afp | Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen im NSA-Ausschuss.

Die Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern, oder aber ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist. Solch eine „definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten Entscheidung“, heißt es in dem Beschluss.

Die Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) hatten der Union und der SPD im Ausschuss vorgeworfen, die Vernehmung Snowdens im Ausschuss verhindern zu wollen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offen gelassen wurde.

Von Notz erklärte nun am Montag, der BGH-Beschluss sei „in seiner Klarheit hoch erfreulich“. Die Ermittlungsrichterin mache unmissverständlich deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die bis zuletzt versucht habe, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen und eine eventuell unangenehme Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern, endgültig gescheitert sei.

Der Grünen-Politiker will die Frage der Zeugenvernehmung Snowdens bereits in dieser Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung des Untersuchungsausschusses nehmen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Die Bundesregierung müsse dann umgehend tätig werden und eine Vernehmung des Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen, erklärte von Notz.

Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden – und ob deutsche Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten und daran beteiligt waren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.