Bankdaten-Abkommen Swift: Auch Europol soll Zugriff erhalten

Der Vertrag ist unterschrieben, die EU-Kommissarin jubelt. Die Zustimmung des EU-Parlaments aber ist längst nicht sicher. Kritik kommt von Parlamentariern und Datenschützern.

Hin und her und her und hin: Immernoch gibt´s Verwirrung um das Swift-Abkommen. Bild: dpa

BERLIN taz | Am Wochenende hat sich die EU-Kommission mit den USA auf den Vertragstext des Swift-Abkommens geeinigt. Das Abkommen, das die Übermittlung europäischer Bankdaten an US-Terrorfahnder regelt, wurde von beiden Seiten unterschrieben. Endgültig beschlossen ist Swift aber längst nicht. Kritik kommt aus dem Parlament und von Datenschützern.

Die EU-Innenkommissarin Cecila Malmstöm jubelt dennoch jetzt schon. Die USA seien praktisch auf alle Wünsche der EU eingegangen, teilte sie am Montag mit. Deshalb drückt sie auf´s Tempo. Noch im Juli soll das EU-Parlament sowie die 27 EU-Staaten zustimmen.

"Malmström reitet sich immer weiter rein", kritisiert der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Bei wesentlichen Punkten habe sich nichts geändert. Es sei "absoluter Quatsch", dass die USA auf die Wünsche der EU eingegangen seien. "Es werden weiter ganze Datenpakete von völlig unbescholtenen EU-BürgerInnen an die US-Terrorfahnder weitergeleitet", sagte er der Onlineausgabe der taz.

Neu in dem Vertrag ist die Zwischenschaltung der europäischen Polizeibehörde Europol. Bevor der belgische Finanzdienstleister Swift die von den USA gewünschten Daten weiterleitet, soll künftig Europol darüber entscheiden, ob die Anfrage gerechtfertigt sei. Grundsätzlich sei das positiv, so Albrecht. "Europol ist aber eine Polizeibehörde mit Eigeninteressen, keine unabhängige Justizbehörde". Europol kann laut Abkommen die Auswertung der Daten von den USA künftig erfragen und somit selbst auf sensible Bankdaten zugreifen.

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar spricht von "kosmetischen Veränderungen" des Vertragstextes, die nicht ausreichten. "Nicht hinnehmbar ist, dass die Daten in den USA regelmäßig fünf Jahre gespeichert bleiben sollen", so Schaar.

Ob das Abkommen in seiner jetzigen Form tatsächlich umgesetzt wird, stehe laut Jan Philipp Albrecht auf der Kippe. "Es kommt auf jede Stimme an. Vor allem auch auf die deutsche Bundesregierung", sagte er. Ein erster Entwurf des Swift-Abkommens war im Februar vom EU-Parlament abgelehnt worden.

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