Behandlungsfehler von Ärzten: Patienten werden skeptischer

Gutachter untersuchten im letzten Jahr 12.686 Vorwürfe über Behandlungsfehler von Ärzten. Mehr als 4.000 sollen passiert sein.

Hat der Herr Doktor auch wirklich nichts vergessen? Bild: dapd

BERLIN dapd | Deutsche Patienten lassen mutmaßliche Behandlungsfehler von Ärzten häufiger durch Gutachter prüfen. Während die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vor fünf Jahren noch rund 11 000 Fälle untersuchten, hatten sie vergangenes Jahr 12 686 auf dem Tisch. Das gab der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen am Mittwoch in Berlin bekannt. Durch das neue Patientenrechtegesetz könnte die Zahl der Gutachten weiter ansteigen.

Mehr als 4 000 Behandlungsfehler begingen Ärzte nach Erhebungen der MDK nachweislich im vergangenen Jahr. In drei von vier Fällen waren diese Fehler dann auch Ursache für einen gesundheitlichen Schaden, sodass der Patient gute Aussichten auf Schadenersatz hat.

Doch auch wenn die MDK immer mehr Fälle überprüfen, sei dies kein Beweis für einen Qualitätsverlust im Gesundheitssektor, stellte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer klar. Seit Jahren liege in jedem dritten untersuchten Fall tatsächlich ein Fehler des Arztes vor - doch Patienten seien nun zunehmend bereit, ihre Rechte durchzusetzen.

Die meisten Fehler begingen Ärzte bei der Therapie von Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrose. Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu haben. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, ein Drittel gegen Ärzte mit eigener Praxis.

Verkettung von Versäumnissen

Mehr als 40 Prozent der Fehler unterlaufen Medizinern nach Angaben der MDK bei therapeutischen Eingriffen, in rund 23 Prozent der Fälle ist die Diagnose falsch. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“, erläuterte Astrid Zobel vom MDK Bayern.

Wie viele Kunstfehler insgesamt in Deutschland passierten, lasse sich jedoch nicht sagen. Geschädigte Patienten können sich nämlich auch an Schlichtungskommissionen der Ärztekammern wenden oder den Mediziner direkt verklagen. Die Ärztekammern erreichten 11.100 Fälle im Jahr 2011, in 2 287 bestätigte sich der Fehlerverdacht.

Gronemeyer bemängelte, dass bisher nur ein geringer Teil der Geschädigten seine Rechte wahrnähme. „Vielen Patienten ist nicht bekannt, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können und diese dann oft die MDK beauftragen“, sagte Gronemeyer.

Unionspolitiker setzen deshalb Hoffnungen auf das neue Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden und dann zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass jede Krankenkasse ihre Kunden beim Umgang mit Behandlungsfehlern unterstützen muss. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU), erhofft sich dadurch, dass „Fehlerkultur zum festen Bestandteil des Behandlungsgeschehens“ wird. Auch werde es das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entkrampfen, weil es den Arzt verpflichte, besser über die Behandlung zu informieren.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn drang auf eine rasche Umsetzung des Gesetzes: „Denn Patienten fühlen sich in einer solchen Situation oft allein gelassen.“ Dagegen warf die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink der Regierung vor, keine Erleichterungen für Patienten mit dem neuen Gesetz anzustreben. Sie forderte, die Beweispflicht umzukehren: Nicht Patienten sollten beweisen müssen, dass Ärzte etwas falsch gemacht haben, sondern Ärzte sollten nachweisen, dass nicht ihr Fehler Ursache für einen Schaden sei.

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