Behörden blockieren Trauung: Heiraten nur für Deutsche

Ein deutsch-gambisches Paar wartet seit drei Jahren darauf, heiraten zu dürfen. Kein Einzelfall, sagt Anwalt Jan Sürig, der das Verfahren der Ämter für unrechtmäßig hält

So eine Hochzeit ist nicht jedem vergönnt, der heiraten will. Bild: dpa

Frau K. und Herr T. wollen heiraten. Seit 2009 schon sind die beiden verlobt. Und käme T. nicht aus Gambia, die beiden wären sicher schon lange Mann und Frau. So aber könnte es sein, dass die Hochzeit am Ende doch noch scheitert.

Weil Herr T. ein Ausländer ist, müsste er, bevor er in Deutschland heiraten darf, eigentlich ein „Ehefähigkeitszeugnis“ vorlegen, das ihm bescheinigt, dass einer Ehe mit Frau K. nichts entgegen steht. Sowas gibt es in Gambia nicht, weswegen das Standesamt ersatzweise eine „Ledigkeitsbescheinigung“ einfordert. Weil nun aber Gambia den Behörden hierzulande per se als Land mit einem „unzuverlässigen Urkundenwesen“ gilt, sollen die von T. vorgelegten Papiere aus dem Heimatland nun vor Ort geprüft werden: Von einem sogenannten „Vertrauensanwalt“ in Gambia, eingesetzt von der deutschen Botschaft im Senegal, dass für das Nachbarland mit zuständig ist. In dem westafrikanischen Land selbst unterhält Deutschland nur ein Verbindungsbüro.

In Gambia sei jedoch seit über einem Jahr schon nichts passiert, sagt Jan Sürig, der Anwalt des Paares – dabei lägen alle erforderlichen Unterlagen seit vielen Monaten vor. Und es ist auch schon gut drei Jahre her, dass die ersten Urkunden ans Standesamt geschickt wurden.

Aus Sürigs Sicht ist aber das ganze bürokratische Verfahren zur Kontrolle der vorgelegten Urkunden „rechtlich fragwürdig“. Für den Einsatz des „Vertrauensanwalts“ gebe es „keine gesetzliche Grundlage“. In der Regel erfahre auch er nicht einmal dessen Namen. Ihr Einsatz wird immer wieder kritisiert, auch vom Landesverband binationaler Familien und Partnerschaften.

Sürig hält auch den „Generalverdacht“ gegenüber Gambia für ungerechtfertigt. Der werde „völlig unkontrolliert“ aufrecht erhalten, eine Evaluation, ob er überhaupt zutreffend ist oder nicht, finde gar nicht statt, auch nicht beim Standesamt. Aus seiner Sicht sei Gambia „gar nicht so problematisch“, sagt Sürig, der immer wieder Mandanten betreut, die von dort stammen – Gambia habe eine vergleichsweise große Community in Bremen. Bei Kamerun beispielsweise, da treffe der Vorwurf des unzuverlässigen Urkundenwesens schon eher zu, so Sürig, aus Gambia hingegen seien ihm „keine richtig gravierenden Fälschungen“ bekannt.

Im Falle von T. gab es zuletzt im März dieses Jahres eine Nachricht aus der deutschen Botschaft im Senegal. Die macht die „schleppende Arbeit“ der gambischen Behörden dafür verantwortlich, dass die vorgesehene Frist von drei Monaten verstrichen sei, ohne dass etwas passierte. Man sei bemüht, Lösungsmöglichkeiten zu finden, heißt es in dem Schreiben, bitte aber, von weiteren Fragen abzusehen. „Seither herrscht Schweigen im Walde“, sagt Sürig. „Das kann nicht sein“, so der Anwalt, die Grenze des Zumutbaren sei überschritten. Ein Vorstoß beim Oberlandesgericht, mit der er eine Ausnahme für T. erwirken wollte, scheiterte jedoch.

Für Sürig ist dieser Fall zwar ein besonders gravierender, aber keineswegs ein Einzelfall. „Es ist wesentlich schwieriger geworden“, sagt Sürig. Innerhalb der gambischen Community sei das immer wieder ein Thema, zudem gebe es den ebenso von anderen Anwälten beobachteten Trend, auch in Visumsfragen eine solche Urkundenprüfung zu verlangen und nicht allein auf den gültigen Pass zu vertrauen.

Wenn sie in diesem Jahr keinen positiven Bescheid aus Gambia bekomme, dann gebe sie die Pläne für eine Heirat mit dem Mittdreißiger auf, sagt Frau K., die bald 56 wird und Frührentnerin ist. „Irgendwann kann ich nicht mehr kämpfen.“

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