Bericht über Facebook-Hasskommentar: Wer schrieb den Mordaufruf?

Darf die taz den Namen nennen, unter dem die Billigung eines Mordes auf Facebook veröffentlicht wurde? Nun verhandelte das OLG Saarbrücken.

Login-Bildschirm von Facebook

Hat wirklich jemand anderer unter E.S. Namen gepostet? Foto: reuters

SAARBRÜCKEN taz Dürfen Medien die Billigung eines Mordes auf Facebook zitieren und dabei den Namen nennen, unter dem der Post veröffentlicht wurde – oder müssen sie erst erforschen, wer unter diesem Namen in den sozialen Medien unterwegs ist? Über diese Frage verhandelt seit gestern das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Es geht um die Klage des Versicherungskaufmanns E. S. gegen die taz.

Im Juli 2014 hatte die taz über einen Shitstrom auf der Facebook-Seite des Schriftstellers Akif Pirinçci gegen die Kasseler Sozialwissenschaftlerin und Feministin Elisabeth Tuider berichtet. Die Hetze gipfelte in einem Satz, der als Mordaufruf verstanden werden konnte. Die taz schrieb damals: „Ein E. S. hätte nichts dagegen, diesen Genderlesben 8x9 mm in das dumme Gehirn zu jagen“. (In der damaligen Veröffentlichung war der Autorenname ausgeschrieben.)

E. S. aus dem Saarland sah sich durch diese Berichterstattung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte. Er räumte zwar ein, dass das Zitat unter seinem Facebook-Account abgesetzt worden war, allerdings sei dies von einer ihm unbekannten dritten Person getan worden. Im März hatte S. vor dem Landgericht Saarbrücken Erfolg. Gemäß dem Urteil sollte die taz seinen Namen in dem Bericht tilgen und die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Die taz ging in Berufung. Am Mittwoch deutete die Senatsvorsitzende Anna Müller an, dass das OLG den Fall anders entscheiden könnte als die Vorinstanz.

Offen blieb die Frage, wer für den umstrittenen Satz verantwortlich war. E. S., der in der Verhandlung nicht anwesend war, ließ erklären, eine dritte Person habe sich seines Facebook-Accounts bemächtigt. Sein Rechtsanwalt Gregor Theado beklagte gestern, es gebe eine regelrechte Kampagne gegen seinen Mandanten. Wie und durch wen allerdings der Facebook-Account missbraucht worden sein soll, konnte er nicht erklären.

Von einer Schutzbehauptung sprach dagegen taz-Rechtsanwalt Stefan König: „Wenn unter meinem Namen etwas in die Welt gesetzt wird, dann trifft mich die Beweislast, dass ich es nicht war“, so König. Auch dem OLG sind die Erklärungen von E. S. offenbar zu dürftig. „Man muss schon fragen, wie nahe oder fern liegt etwas“, so die Senatsvorsitzende. Das Gericht will E. S. deshalb noch vor der Urteilsverkündung dazu persönlich anhören, notfalls per Videokonferenz.

Auch die Anforderung der ersten Instanz, vor Veröffentlichung eines Zitats müssten Journalisten grundsätzlich bei den möglichen Autoren nachfragen und im Zweifel auf die Nennung von Namen verzichten, sieht der Senat differenziert. „Was hätte man ihn denn fragen können?“, so die Vorsitzende. Schließlich habe die taz nur ein Zitat unstreitig „wortwörtlich“ wiedergegeben. taz-Anwalt König wies darauf hin, dass in dem Artikel nicht einmal eine bestimmte natürliche Person genannt worden sei, sondern lediglich „ein“ E. S. Folge man dem Urteil der ersten Instanz, könne jeder Hassbotschaften posten und sich hinterher herausreden, so König.

Die Senatsvorsitzende wollte sich gestern nicht endgültig festlegen. Die Nennung des Zitatautors könne zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber möglicherweise zulässig gewesen sein, inzwischen, zwei Jahre nach der Berichterstattung, müssten die Persönlichkeitsrechte des Klägers vielleicht höher bewertet werden: „Man könnte den Artikel aus dem Internet nehmen oder nur noch die Anfangsbuchstaben des Namens nennen“, regte die Senatsvorsitzende an.

Das Urteil soll am 18. Januar fallen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.