Berlusconi und das Immunitätsgesetz: Keine politischen Konsequenzen

Für Ministerpräsident Berlusconi ist das Urteil gegen sein Immunitätsgesetz kein Grund zum Rücktritt. Die Prozesse sehe er vielmehr "völlig konstruiert, lächerlich, grotesk".

Rückzug? Nein danke. Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Bild: dpa

ROM taz | Völlig unbeeindruckt gibt sich Silvio Berlusconi angesichts des Urteils des italienischen Verfassungsgerichts, das am Donnerstag in weiten Teilen das Immunitätsgesetz zugunsten des italienischen Ministerpräsidenten verworfen hat. "Halb voll" sei das Glas, wurde Berlusconi unmittelbar nach Bekanntgabe des Richterspruchs zitiert. Und am Freitagmorgen legte er in einem Telefongespräch mit seinem Fernsehsender Canale 5 nach. Er habe gar kein anderes Urteil erwartet, erklärte er.

Zudem erkenne das Verfassungsgericht "die Grundausrichtung" des Gesetzes an: nämlich dass die Ausübung seines Regierungsamts immer wieder zum Hindernis werde, an dem gegen ihn laufenden Prozessen teilzunehmen. Konsequenzen schloss Berlusconi aus: Rücktritt und vorgezogene Neuwahlen seien kein Thema.

In Wirklichkeit aber ist das Glas halb leer. Das Verfassungsgericht strich nämlich die für ihn bequeme Norm, dass er sich selbst für die Dauer von 18 Monaten einfach von allen seinen Prozessen abmelden konnte. In Zukunft befinden wieder die Richter, ob der Angeklagte unabkömmlich ist. Damit steht der Fortsetzung der drei Verfahren - eines wegen Bestechung, zwei wegen Steuerhinterziehung - gegen den Ministerpräsidenten nichts im Weg; voraussichtlich im Februar, spätestens Anfang März werden in Mailand die ersten Termine anberaumt.

Doch Italiens Premier zeigt sich unbesorgt. Schließlich, so sein Resümee im Frühstücksfernsehen, seien die Prozesse "völlig konstruiert, lächerlich, grotesk". Seine Unschuld vor Gericht darzulegen, dürfte Berlusconi jedoch weiterhin keine Lust haben. Schon verlautet aus seiner Umgebung, seine Anwälte würden die Kammern mit Einsprüchen bis hoch zum Verfassungsgericht bombardieren, wann immer die "gerechtfertigte Abwesenheit" des Ministerpräsidenten in Zweifel gezogen würde. Auf diese Weise sollte es ein Leichtes sein, so lange auf Zeit zu spielen, bis die Verjährung eintritt.

Allerdings könnte bald ein viertes Verfahren hinzu kommen: Am Freitag berichtete der Corriere della Sera auf seiner Website, gegen Berlusconi werde wegen Nötigung ermittelt. Berlusconi hatte nämlich im letzten Mai wiederholt beim Mailänder Polizeipräsidium angerufen, um die Freilassung der minderjährigen und ihm aus diversen Begegnungen gut bekannten Prostituierten "Ruby" zu erzwingen.

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