Berufung auf Ausnahmeregelung: Japan fängt wieder Wale

Seit 2003 werden in Japan Wale zu „wissenschaftlichen Zwecken“ gejagt. Nach einem erzwungenen Stopp geht der Walfang jetzt weiter.

Drei tote Zwerwale liegen auf dem Deck eines japanischen Walfangschiffes

Bis zu 51 Tiere sollen bis Oktober vor der Küste der nördlichen Hauptinsel Hokkaido gefangen werden Foto: dpa

TOKIO dpa | Japans Walfänger jagen wieder Zwergwale vor der nördlichen Küste des Inselreichs. Bis zu 51 Tiere sollen bis Oktober vor der Küste der nördlichen Hauptinsel Hokkaido gefangen werden, gab das Fischereiministerium am Montag bekannt. Der Küstenwalfang – zu vorgeblich wissenschaftlichen Zwecken – ist Teil der jährlichen Jagd im Pazifik. Durch Untersuchungen des Mageninneren der Meeressäuger soll der Einfluss der Wale auf die Küstenfischerei untersucht werden.

In der vergangenen Jagdsaison hatten Japans Walfänger 19 statt der erhofften 51 Zwergwale getötet. Das war die bisher geringste Ausbeute gewesen, seit dort im Jahr 2003 Wale zu angeblich „wissenschaftlichen Zwecken“ gejagt werden. Internationale Walschützer üben immer wieder scharfe Kritik am Verhalten Japans. Dessen Walfänger waren erst im März mit 333 getöteten Zwergwalen aus der Antarktis zurückgekehrt. Zwergwale gehören trotz ihrer relativ geringen Größe – sie werden nur bis zu zehn Meter lang – zu den Großwalen.

Ursprünglich hatte Japan rund 1.000 Zwergwale töten wollen, die Quote nach einer vom Internationalen Gerichtshof 2014 verfügten Aussetzung der Jagd jedoch um zwei Drittel reduziert. Der Gerichtshof hatte die Aussetzung damit begründet, dass das Forschungsprogramm keinem wissenschaftlichem Zweck gedient habe.

Mit der Wiederaufnahme des Forschungswalfangs nach dem erzwungenem Stopp verfolgt Japan das Ziel, die kommerzielle Jagd auf Großwale wieder zuzulassen. Sie ist seit 1986 verboten. Die Regierung des ostasiatischen Landes beruft sich stets auf eine Ausnahmeregelung in der Konvention der Internationalen Walfangkommission (IWC), wonach Wale zu Forschungszwecken getötet werden dürfen.

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