Beschluss des Kabinetts: Schärfere Regeln für Managergehälter

Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Die Firmenspitzen sollen dadurch motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen.

Das Gehalt eines Managers muss in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Leistung stehen. Bild: dpa

BERLIN dpa/rtr Nach monatelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett am Mittwochvormittag schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Demnach sollen Vorstände von Unternehmen Aktienoptionen länger als bisher halten und zwar für mindestens vier anstatt bisher zwei Jahren. Die Firmenspitzen sollen dadurch motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Aktienoptionen sind oft Teil der Vergütungen des Spitzenmanagements.

Zudem müssen die Gehälter künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen. Unter anderem soll bei schlechter Entwicklung des Unternehmens Managervergütung auch während der Vertragslaufzeit vom Aufsichtsrat gekürzt werden. Unterlässt der Aufsichtsrat das, können seine Mitglieder dafür persönlich haftbar gemacht werden.

Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche nicht auf Höchstsummen für die Bezahlung einigen können. Es laufen aber noch weitere Gespräche. Auch in der Union mehren sich die Stimmen, die die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern einschränken wollen. Ab einem Betrag von einer Million Euro sollen sie nach einem SPD-Vorschlag nicht mehr von den Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens könnten noch weitere Verschärfungen beschlossen werden. Die Wirtschaft hat eine Orientierung am langfristigen Erfolg überwiegend als richtig bezeichnet, aber grundsätzliche Bedenken angemeldet, Vergütungsfragen staatlich über Gesetze zu regeln.

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