Beschluss des Verfassungsgerichts: Aus für Stasi-Rente in Karlsruhe
Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
epd | Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) begrenzen, sind nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu rechtfertigen.
Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt.
Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR gewährleisten.
(AZ: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 363/13, 1 BvR 1090/12)
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