Beschluss für Graben um Reichstagsgebäude: Bundestag wird verklagt

Das Transparenzportal „Frag den Staat“ verklagt das Parlament, weil es den Beschluss zum geplanten Graben vor dem Reichstagsgebäude nicht herausrückt.

Das Reichstagsgebäude

Der Graben soll an der Westseite, also vor dem Platz der Republik, verlaufen Foto: Joachim Herrmann/reuters

Er hat ja zuletzt für viel Aufsehen gesorgt, der Graben, der vor dem Reichstag ausgehoben werden soll. Als Ende August bei einer Anti-Corona-Demo Rechtsextreme die Treppe des Reichstags erklommen haben, kam er wieder ins Gespräch und wurde vor allem verlacht. Ob darin dann auch Krokodile schwimmen würden, witzelten einige bei Twitter.

Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation will ganz genau wissen, wie der Graben aussehen soll und hat mit dem Transparenzportal „Frag den Staat“ das Parlament verklagt. Semsrott möchte den Beschluss sehen, den die zuständige Kommission des Ältestenrats zur Errichtung des Grabens verabschiedet hat. Der Beschluss ist von Mitte 2018 – und gesehen hat ihn scheinbar noch niemand. Außer natürlich die Mitglieder des Ältestenrats, also der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter*innen und 23 weitere Abgeordnete.

Semsrott will sich nicht auf das verlassen, was der Bundestag preisgibt: dass der Graben an der Westseite, also vor dem Platz der Republik, in 60 Meter Abstand zur Fassade verlaufen, 2,50 Meter tief und zehn Meter breit sein soll. Dass er an der Nord- und Südseite des Gebäudes durch einen Zaun ergänzt werden soll. „Die sagen das, aber wir wissen ja nicht, ob es stimmt oder ob in dem Beschluss noch etwas anderes drinsteht“, sagt Semsrott. Er würde das einfach gerne kon­trollieren.

Deswegen hat er auch schon im Juli 2019 um den Beschluss gebeten – schriftlich, mit der Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz, welches einen Zugang zu amtlichen Informationen aus Behörden des Bundes garantiert. Nicht beim Ältestenrat, sagt ein Sprecher des Bundestags; „der parlamentarische Bereich fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes.“ Laut „Frag den Staat“ verweist die Verwaltung zudem auf das freie Mandat der Abgeordneten. Das sei gefährdet, wenn der Beschluss offen gelegt würde, so die Befürchtung.

Der Bundestag sei lediglich auskunftspflichtig, wenn er „öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt“. Das tue der Ältestenrat aber zum Beispiel mit dem Bauvorhaben, sagt dagegen Semsrott. Der Rat ist das höchste Gremium der Parlamentsverwaltung und falle damit unter das Gesetz. Er möchte mit seiner Klage eine Grundsatzfrage klären: ob der Ältestenrat all seine Beschlüsse, nicht nur jene um den Burggraben, offenlegen muss.

Die Verwaltung scheint von so viel eingeforderter Kon­trolle verunsichert zu sein: Ihre Anwälte, heißt es bei „Frag den Staat“, hätten ihnen angeboten, „die Kosten der Klage zu übernehmen, wenn wir die Klage zurücknehmen“.

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