Beschluss im Bundesrat: „Pille danach“ ohne Rezept

Der Bundesrat will die Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ aufheben. Bei Gynäkologen stößt der Vorstoß auf Skepsis. Ohnehin muss die Regierung noch zustimmen.

Künftig auch ohne Artz erzähltlich? Die „Pille danach“. Bild: dpa

BERLIN afp | Frauen sollen nach Plänen des Bundesrats die so genannte „Pille danach“ künftig ohne ärztliches Rezept erhalten können. Die Länderkammer stimmte am Freitag auf ihrer Sitzung in Berlin dafür, die Verschreibungspflicht für das Arzneimittel Levonorgestrel aufzuheben. Frauen in Notsituationen soll dadurch ein einfacherer und schnellerer Weg zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften eröffnet werden.

Die Entscheidung, ob die Vorlage aus dem Bundesrat in Kraft gesetzt wird, liegt nun bei der Bundesregierung. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums kündigte an, dass sich der zuständige Sachverständigenrat am 14. Januar mit der Frage befassen soll.

Die „Pille danach“ verhindert oder verschiebt den Eisprung und wendet dadurch eine mögliche Schwangerschaft ab. Das Arzneimittel soll laut Bundesratsbeschluss rezeptfrei nur zur einmaligen Nutzung in Apotheken abgegeben werden dürfen, eine Beratung durch den Apotheker soll Pflicht sein.

Der Bundesrat verwies in seiner Entschließung auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder, wo das Mittel seit längerem ohne Rezept erhältlich ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sei dort gesunken, zudem hätten Studien belegt, dass die Rezeptfreiheit nicht zu einer Zunahme von riskantem Sexualverhalten geführt habe.

„Bei der Einnahme der 'Pille danach' ist es äußerst wichtig, dass diese schnell erfolgt“, erklärte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). „Wenn wie jetzt ein Rezept erforderlich ist, dann kann es gerade an Wochenenden passieren, dass viel Zeit verstreicht und eine ungewollte Schwangerschaft nicht mehr sicher vermieden werden kann.“

Kritik von Gynäkologen

Beim Gynäkologenverband stieß die Vorlage aus dem Bundesrat auf Skepsis. „Wir hoffen, dass die Einführung der Rezeptfreiheit nicht zu einer Verschlechterung der Betreuung und Beratung dieser Mädchen und Frauen und damit zu einer Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen führen wird“, erklärte der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Christian Albring. „Denn die Mädchen und Frauen wissen ohne Beratung vielfach nicht, wann und wie sie das Medikament einnehmen sollen.“

Der Verband wies zudem darauf hin, dass das Mittel Levonorgestrel als „Pille danach“ weniger wirksam sei als das Präparat Ulipristalacetat, dass auch nach der Initiative des Bundesrats nach wie vor verschreibungspflichtig bleiben würde. Den Angaben zufolge kann Levonorgestrel innerhalb der ersten 24 Stunden nur etwa ein Drittel der Schwangerschaften verhindern.

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