Beschneidungspraxis in Schweden: Keine Küchentisch-Chirurgie

In Schweden ist die Beschneidung von Jungen erlaubt – doch viele Ärzte verweigern sie. Die Dunkelziffer der illegalen Eingriffe ist hoch. Todesfälle hatten Diskussion ausgelöst.

Ein Junge während einer Beschneidungszeremonie. Bild: reuters

STOCKHOLM taz | In Schweden ist die Beschneidung von Jungen seit 2001 gesetzlich geregelt. Vorausgegangen war eine längere gesellschaftliche und politische Debatte, ausgelöst durch Todesfälle bei Säuglingen, die nicht fachgerecht beschnitten worden waren. Bereits 1982 wurde in Schweden die Genitalverstümmelung bei Mädchen ausdrücklich verboten, die Beschneidung von Jungen war aber nicht speziell geregelt worden.

Als Gesetzeszweck wird ausdrücklich „das Beste für die Jungen“ und „die Vorbeugung vor Verletzungen“ genannt und dabei auf die UN-Kinderschutzkonvention Bezug genommen. Im Prinzip sei die Beschneidung zwar ein „den Körper störender Eingriff“, der aber aufgrund der Religionsfreiheit zuzulassen sei. Außerdem wäre es „naiv, zu glauben, dass ein Verbot etwas bewirken würde“. Es würde nur zur Folge haben, dass die „Küchentischchirurgie“ zunehmen würde, und dies sei „sicher nicht zum Besten der Kinder“.

Nach dem Gesetz dürfen Beschneidungen nur von Ärzten und unter Betäubung vorgenommen werden, bei Jungen unter zwei Monaten auch von dazu von der schwedischen Gesundheitsbehörde speziell legitimierten Personen. Eine Genehmigung kann bekommen, wer Kenntnisse und Erfahrungen hat, die mit denen des Personals innerhalb des Gesundheitswesens vergleichbar sind.

Gegen diese Beschränkungen protestierten bei Verabschiedung des Gesetzes sowohl jüdische wie muslimische Gemeinden. Der „Jüdische Weltkongress“ sprach von der ersten „Beschränkung jüdischer religiöser Praktiken in Europa seit der Nazi-Ära“. Die Proteste beruhigten sich, nachdem die meisten jüdischen Mohels entsprechende Legitimationen bekamen und den Eingriff von da an ausführen durften.

Falsche Vorstellung

In einer ersten Bilanz des Beschneidungsgesetzes bezifferte die Gesundheitsbehörde 2007 die Zahl legaler Beschneidungen auf jährlich 3.000. Die Zahl illegaler Eingriffe wird auf 1.000 bis 2.000 geschätzt. Ein Hauptgrund für diesen hohen Anteil an illegalen Beschneidungen sei, dass etwa die Hälfte der öffentlichen Krankenhäuser den Eingriff entweder aus Kostengründen oder unter Hinweis auf angeblichen Mangel an Kinderchirurgen grundsätzlich verweigern oder ÄrztInnen ihn aus ethischen Gründen ablehnten. Weitere Gründe laut der Gesundheitsbehörde: die falsche Vorstellung, Beschneidung sei in Schweden verboten. Außerdem misstrauten viele muslimische Eltern den dortigen Ärzten und ließen den Eingriff daher lieber in ihrer Heimat vornehmen.

Wegen der hohen Dunkelziffer werde das Gesetz seinem Zweck nicht wirklich gerecht, urteilt die Behörde und fordert daher, im Rahmen einer Gesetzesänderung ein ausdrückliches Recht zur Beschneidung zu verankern. Doch hiergegen gibt es Widerstand aus der Ärzteschaft: Man könne sie nicht zu einem solchen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff zwingen.

Auch in Norwegen hat die Ärztevereinigung Widerstand gegen einen Zwang zur Vornahme von Beschneidungen angekündigt. Hier hat der Tod eines zwei Monate alten Babys im Mai eine aktuelle Beschneidungsdebatte ausgelöst. Die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Anne-Grete Strøm-Erichsen will, dass dieser gesetzlich bislang nicht geregelte Eingriff nur noch in Kliniken des öffentlichen Gesundheitswesens vorgenommen werden darf – aber auch muss. In der Konsequenz solle der Eingriff dann staatlich finanziert werden. Norwegen wäre das erste Land mit einer solchen Regelung.

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