Besetzte Flüchtlingsschule in Berlin: Landgericht erlaubt Räumung

Die in der Hauptmann-Schule verbliebenen Flüchtlinge dürfen geräumt werden. Eine Auseinandersetzung mit der linken Szene droht.

Sicherheitspersonal vor der Hauptmann-Schule

Kann jetzt geräumt werden: die von rund 20 Geflüchteten besetzte Hauptmann-Schule Foto: dpa

BERLIN taz | Gegen die verbliebenen Besetzer in der Gerhart-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße in Kreuzberg ist am Mittwoch ein Räumungstitel ergangen. Das Landgericht am Tegeler Weg gab einer Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg im Wesentlichen statt. Außer für einen Raum habe das Land Berlin als Eigentümer das Recht, die Herausgabe der Räumlichkeiten zu verlangen. Der Bezirk hatte gegen 24 Männer geklagt. Bis zu 12 von ihnen sollen noch in dem Schulgebäude leben.

Laut dem Gerichtsbeschluss steht den Bewohnern kein dauerhaftes Wohnrecht zu. Das sagte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Annette Gabriel, der taz. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirk sei nur eine vorübergehende Einigung zur Deeskalation der damaligen Situation gewesen.

Im Dezember 2012 wurde das damals leer stehende Schulgebäude von Hunderten Flüchtlingen besetzt. Viele von ihnen campierten zuvor auf dem Oranienplatz, um ein Bleiberecht zu erstreiten. Die meisten der Besetzer zogen im Sommer 2014 nach langen Debatten und einer vom Bezirk angedrohten polizeilichen Räumung aus. Über eine Woche hatten Hunderte Menschen gegen die angedrohte Räumung protestiert. Schließlich blieb lediglich eine Gruppe von etwa 20 Menschen im Haus.

Der damalige Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) hatte am 2. Juli 2014 mit einigen Flüchtlingen handschriftlich einen Deal vereinbart, wonach diese bleiben dürften. Über die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung wurde vor Gericht gestritten. Das Landgericht hat nun entschieden, dass es sich lediglich um ein zeitlich begrenztes Arrangement zwischen Bezirk und Flüchtlingen handle. Deswegen sei die Klage des Bezirks rechtens. Zuvor waren mehrere Gerichte zu einer anderen Einschätzung gekommen.

Es geht ums Bleiberecht

Ralph Monneck, einer der Anwälte der Flüchtlinge, zeigte sich gegenüber der taz von dem Urteil nicht überrascht, sagt jedoch: „Es ist ein politisches Armutszeugnis für den Bezirk, dass er nunmehr seit fast zwei Jahren ausschließlich versucht, die Situation auf dem Gerichtsweg zu lösen und sich einer politischen Lösung konsequent und fortgesetzt verweigert hat.“ Dabei habe es laut Monneck diverse Lösungsvorschläge gegeben.

Über die Bewohner sagte er: „Ihnen geht und ging es nie um die Schule als solches, sondern darum, mit ihrem Anliegen auf Bleiberechtperspektive gehört und wahrgenommen zu werden.“

Wenn der Bezirk eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegt, ist das Urteil sofort vollstreckbar. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) sagte der taz: „Wir schauen uns das schriftliche Urteil in Ruhe an, werden es im Bezirksamt besprechen und dann die weiteren Schritte verabreden.“ Es gebe „keinen Grund, die Sache zu überstürzen“, so Herrmann. Bis das Urteil beim Bezirk eingeht, können noch etwa zwei Wochen vergehen. Auch wurde eine Berufungsmöglichkeit zugelassen.

Der Bezirk will in dem Haus ein Flüchtlingszentrum errichten. In dem freien Nordflügel sollen die Johanniter eine Gemeinschaftsunterkunft betreiben. Im noch besetzten Südflügel sollen verschiedene Beratungsstellen für Geflüchtete ihren Platz finden. An der Oh­lauer Straße soll zudem ein Gebäude mit 140 Wohnungen, Räumen für eine Bibliothek und einer Fahrradtiefgarage entstehen.

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