Besetzte Schule in Berlin-Kreuzberg: taz fordert Einlass

Die Polizei verweigert Journalisten den Zugang zur besetzen Schule. Die taz hat jetzt einen Antrag gestellt, Medienvertreter auf das Gelände zu lassen.

Flüchtlinge und Polizisten drin, Journalisten draußen: die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Bild: dpa

BERLIN taz | Die tageszeitung taz geht gegen die Weigerung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Journalisten auf das Gelände der besetzten Gerhard-Hauptmann-Schule zu lassen, juristisch vor. Am Freitagmorgen stellt die taz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Journalisten ihrer Zeitung Zugang zum Gelände der Schule in der Ohlauer Straße in Kreuzberg und deren Dach zu gewähren.

Hintergrund ist die seit Dienstag laufende Räumung der von Flüchtlingen besetzten Schule. Den mehr als 200 Menschen, die dort seit eineinhalb Jahren leben, wurde das Angebot gemacht, in andere vom Senat gestellte Unterkünfte umzuziehen. Mindestens 40 von ihnen lehnen dies jedoch ab, weil sie befürchten, umgehend abgeschoben zu werden. Mehrere von ihnen haben gedroht, sich umzubringen, sollte die Schule von der Polizei gewaltsam geräumt werden.

Der Bezirk, der das Hausrecht über die einstige Schule hat, verweigert seit Mittwoch mit Verweis auf die Sicherheitslage generell den Zugang zur Schule. Auch Pressevertreter bilden dabei keine Ausnahme. Zahlreiche im Raum stehende Gerüchte, etwa über angelich vorhandene Molotow-Cocktails im Haus, können von der Presse deswegen nicht überprüft werden. Ebensowenig der Zustand und die Zahl der Flüchtlinge, die sich noch in der Schule befinden.

Die taz hält das Vorgehen des Bezirks für rechtswidrig. In der Begründung der einstweiligen Anordnung, die auch der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann zugestellt wurde, verweist die taz unter anderem darauf, dass es allein Sache der taz-Journalisten selbst ist zu entscheiden, ob sie dort rechercherieren wollen. Die taz geht davon aus, dass die Gründe vom Bezirk vorgeschoben sind.

Bislang gab es noch keine Reaktion von Seiten des Bezirks.

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