Besetztes Uni-Gebäude in Frankfurt: Richter lassen Räumung zu

Das „Institut für vergleichende Irrelevanz“ muss dicht machen, so will es das Landgericht Frankfurt. Der klagende Hausbesitzer war mit einem juristischen Kniff erfolgreich.

„Not in our name, Marke Franconofurt“. Dafür lieber ein IVI-Brand Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN dpa/taz | Nach zehn Jahren müssen die Besetzer das „Institut für vergleichende Irrelevanz“ (IVI) im Frankfurter Westend räumen. Das Landgericht gab am Freitag einer Immobiliengesellschaft Franconofurt recht, die das Gebäude 2012 von der Goethe-Universität gekauft hatte. Das in Abwesenheit ergangene Urteil fordert die Besetzer auf, das Gebäude „zu verlassen und an die Klägerin herauszugeben“.

Der Richter fällte ein sogenanntes Versäumnisurteil: Für das beklagte „Institut“, das von linken Studenten ins Leben gerufen worden war, erschien niemand zum Verhandlungstermin. Ein Dutzend Sympathisanten, die als Zuhörer im Saal die Verhandlung verfolgten, quittierten das Urteil mit Buhrufen und Beschimpfungen. Eine kleine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude löste sich friedlich auf.

Da die Besetzer ihre Namen stets geheim gehalten hatten und die Räumungsklage nicht gegen einzelne Personen gerichtet werden konnte, ging Franconofurt mit einem juristischen Kniff gegen das IVI vor. Es klagte gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Und hatte damit Erfolg.

Gegenüber der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau äußerte der Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft, Christian Wolf, seine Zufriedenheit über das Urteil. Er gab jedoch an, das Haus nicht gleich polizeilich räumen zu lassen, sondern zunächst Kontakt mit den Besetzern aufzunehmen, um über eine freiwillige Übergabe zu verhandeln. „Wir wollen eine friedliche Lösung“, so Wolf. Wie lange diese Verhandlungen dauern sollen, ließ er jedoch offen.

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Eine IVI-Sprecherin dagegen zeigte sich entsetzt: „Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen“, sagte sie der FR. Es sei nicht zu verstehen, warum das Gericht eine Zivilklage gegen eine nicht existierende Gesellschaft entscheide, ohne dass die Klägerseite auch nur einen einzigen Gesellschafter habe nennen können.

„Klammheimlich“ verkauft

Auch der AStA der Uni-Frankfurt kritisierte die Entscheidung der Richter. Auf die Argumentationen des Arbeitskreises kritischer Juristen seien sie überhaupt nicht eingegangen, so AStA-Sprecher Florian Muhs. Die Juristen hatten in einem vorab veröffentlichten Gutachten dargelegt, dass das IVI gar keine GbR sein könne.

Das IVI ist eine Mischung aus linker Wohngemeinschaft, Gegen-Universität, alternativem Kulturzentrum und Partylocation. Seinen Namen hat es nach Umberto Eco, der ein solches Institut für seinen Roman „Das Foucaultsche Pendel“ erfunden hatte.

Die NutzerInnen des IVI befürchten entgegen der Äußerungen des Franconofurt-Geschäftsführers sehr wohl die baldige Räumung des Gebäudes. Auf ihrer Webseite rufen sie zur Solidariät mit dem Institut für vergleichende Irrelevanz auf.

Das Institutsplenum beschloss am Freitag Mittag die Arbeit fortzuführen und das Haus auf keinen Fall zu verlassen. „Wir erkennen das Urteil nicht an”, so eine der AktivistInnen. Auch für die kommenden Tage sind Veranstaltungen, Plena und Parties am Institut geplant.

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