Beten an Berliner Schule verboten: Angst vor dem gefährlichen Gebet

Ein muslimischer Schüler aus Berlin darf an seiner Schule nicht beten. Das Urteil gilt aber nur für den Einzelfall, im allgemeinen sind Gebete an Schulen weiter erlaubt.

Yunus M. vor der Urteilsverkündung in Leipzig. Bild: dpa

LEIPZIG taz | Vier Jahren ist es her, da hatte Yunus M. mit einigen Freunden in der Schulpause auf dem Flur seines Gymnasiums in Berlin-Wedding gen Mekka gebetet. Sie knieten auf ihren Jacken und berührten mit der Stirn den Boden. Die Rektorin der Schule erklärte den Schülern daraufhin, solche Gebete seien in der Schule verboten. Auch den Eltern von Yunus M. schrieb sie einen entsprechenden Brief.

Yunus M., dessen Vater ein zum Islam konvertierter Deutscher ist, klagte dagegen: Er wollte sein Recht bestätigen lassen, einmal am Tag während einer Pause in der Schule zu beten. Am Verwaltungsgericht Berlin hatte er zunächst Erfolg. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin entschied 2010 gegen ihn. Nun scheiterte er auch mit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Richter akzeptierten das Gebetsverbot nun, weil es an der fraglichen Schule, dem Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding, bereits religiöse Spannungen gegeben haben soll. Schiitische und sunnitische Jugendliche hätten gestritten, welche Richtung des Islam die bessere sei. Muslimische Schüler, die im Ramadan das Fastengebot missachten, seien unter Druck gesetzt worden. Das hatte das OVG festgestellt.

Kein Gebetsraum gefordert

"An diese Tatsachenfeststellung ist das Bundesverwaltungsgericht in der Revision gebunden", sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann nun. Hier gehe es nur noch um Rechtsfragen. Der Anwalt des Schülers, Bülent Yasar, hatte bestritten, dass es solche Spannungen gab. Richter Neumann betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. In dieser Konstellation könne das für alle sichtbare Beten eines Schülers die religiösen Spannungen weiter befeuern.

Zur Wahrung des Schulfriedens müsse die Schule zwar zunächst versuchen, die Konflikte erzieherisch zu bewältigen, so Richter Neumann. Bevor Gebete ganz verboten werden, könne den betroffenen Schülern auch ein Raum angeboten werden, in den sie sich zurückziehen können. Doch auch hier standen die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts im Weg. Danach könnten an dieser Schule erzieherische Mittel die zu erwartenden "erheblichen Konflikte" nicht eindämmen. Aus organisatorischen Gründen könne auch kein Gebetsraum eingerichtet werden.

Anwalt Yasar betonte, sein Mandant habe ohnehin nie einen solchen Gebetsraum gefordert. Er wolle lediglich beten dürfen. In den letzten Jahren hatte Yunus M. oft in Umkleideräumen gebetet. In Freistunden hatte er sich auch in eine nahe gelegene Moschee zurückgezogen. Andere Schüler, die auch in der Schule beten wollten, haben inzwischen das Weddinger Gymnasium verlassen. Die Anwältin des Berliner Senats, Margarete Mühl-Jäckel, sagte in der Verhandlung, der Schüler könne sein Gebet verschieben, "wie es auch Mohammed schon getan hat" - oder das Schulgelände verlassen.

Schulen sind "kein religionsfreier Raum"

Das Gericht stellte nun klar, dass jenseits konkreter Konflikte derzeit keine Gebetsverbote an Schulen zulässig sind. Schüler könnten sich auch in der Schule auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit berufen. Die "negative Glaubensfreiheit" andersgläubiger und atheistischer Schüler stehe privaten Gebeten an der Schule nicht entgegen. "Das Recht, nicht mit unerwünschten religiösen Handlungen behelligt zu werden, richtet sich gegen den Staat, nicht gegen andere Privatpersonen", erläuterte Richter Neumann.

Auch die Neutralitätspflicht des Staates könne nicht als Begründung für ein schulisches Gebetsverbot herangezogen werden. In Deutschland gebe es keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie in Frankreich, deshalb sei auch die Schule "kein religionsfreier Raum", so Neumann. Der Staat müsse aber alle Religionen gleich behandeln. Wenn die Politik zur Vermeidung religiöser Spannungen vorsorglich ein generelles Gebetsverbot an Schulen aussprechen wolle, sei dafür ein ausdrückliches Gesetz erforderlich, so wie es bei den Kopftuchverboten für muslimische Lehrerinnen der Fall ist.

Yunus M. könnte gegen das Gebetsverbot an seinem Gymnasium im Wedding zwar noch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen, sein Anwalt Bülent Yasar sagte aber nach der Verkündung, er werde das wohl "eher nicht" tun.

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