Betreibergesellschaft rüstet ab: Gorleben auf Stand-by

Bis auf einen kleinen Rest wird die hohe Schutzmauer am Endlager abgerissen. Doch der Dauerkonflikt um den Standort ist noch nicht beendet.

Schwarz-weiß-Foto von den Protesten gegen das Atommülllager in Gorleben. Viele Menschen in einer Sitzblockade

Widerstand gegen das Gorlebener Atommülllager: Die Republik freies Wendland, 3.5.1980 Foto: imago images/localpic

GÖTTINGEN taz | Zum vorerst letzten Mal können angemeldete Besucher diesen Montag in das Erkundungsbergwerk Gorleben einfahren. Über Tage beginnt zugleich der Abriss der rund zwei Kilometer langen und bis zu fünf Meter hohen Mauer um das Bergwerk, die in den achtziger Jahren als Abschottung gegen DemonstrantInnen gebaut wurde.

Ein rund zehn Meter langes Stück soll als politisches Denkmal erhalten bleiben. Das Teilstück wird dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der örtlichen Anti-Atomkraft-Bürgerinitiative übergeben. Damit will die Betreibergesellschaft, die bundeseigene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), ein Zeichen der Versöhnung setzen. Ein weiteres Kapitel im Gorleben-Konflikt wird damit beendet, zu Ende ist die Geschichte aber noch lange nicht.

Im Februar 1977 benannte der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht das Dorf im Wendland als Standort für ein „Nukleares Entsorgungsendzentrum“: Eine atomare Wiederaufarbeitungsanlage, ein Endlager, ein Zwischenlager und eine Brennelementefabrik sollten dort entstehen. Im strukturschwachen und konservativen Kreis Lüchow-Dannenberg, so das Kalkül, würden die Leute nichts gegen diese Fabriken haben. Und erst recht nichts gegen die versprochenen Arbeitsplätze.

Doch es gab offenbar noch einen anderen Aspekt. Der – inzwischen gestorbene – Geologe Gerd Lüttig erinnerte sich in einem taz-Gespräch an eine Sitzung, in der Albrecht nach seinen Angaben sagte: „Jetzt haben wir dieses Morsleben (DDR-Endlager, Anm. d. Red.) direkt an der Zonengrenze. Wenn das mal absäuft, dann haben wir im Helmstedter Raum die verseuchten Wässer. Ich möchte jetzt die Ostzonalen mal richtig ärgern, nehmen wir Gorleben als Gegengewicht. Mal sehen, was herauskommt.“

Standort war „politisch nicht durchsetzbar“

Mit Blick auf den Widerstand hatte sich Albrecht verrechnet. Schon am Abend der Standortbenennung versammelten sich in Gorleben Hunderte empörter Menschen. Drei Wochen später demonstrierten 20.000 auf dem geplanten Baugelände. Eine Wiederaufarbeitungsanlage in Gorleben, schrieb Albrecht an Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), sei „politisch derzeit nicht durchsetzbar“. Zwei Ausstellungen in Hannover und Lüchow erinnern zurzeit an die damaligen Ereignisse.

Atommüllfrei blieb die Region aber nicht. Im Gorlebener Wald entstanden zwei Atommüllzwischenlager und eine Pilotkonditionierungsanlage – sie sollte radioaktive Abfälle endlagergerecht verpacken und defekte Castorbehälter reparieren.

Der unterirdische Salzstock wurde seit den 1980er Jahren als mögliche Lagerstätte für Atommüll geprüft. Die Bergleute trieben Schächte in den Boden, legten unterirdische Gänge und Hohlräume an, die eigentlich viel zu groß waren für eine bloße Prüfung. Das vorgebliche Erkundungsbergwerk nahm die Ausmaße eines Endlagers an, wie auch das Bundesamt für Strahlenschutz als damaliger Betreiber einräumte.

Mit dem Abbau der symbolträchtigen Betonmauer wollen die Betreiber ein Entspannungssignal senden

Eine teilweise fehlende wasserdichte Tonschicht über dem Salzstock, Gasvorkommen und Wassereinschlüsse darunter: Über fachliche Einwände gegen die Eignung des Salzstocks setzten sich Bundesregierung und die Nuklearbranche mehrfach hinweg. Was nicht passte, wurde passend gemacht.

Als die rot-grüne Bundesregierung und die Energiekonzerne im Jahr 2000 erstmals einen zögerlichen Atomausstieg vereinbarten, beschlossen sie gleichzeitig ein zehnjähriges Moratorium für die Erkundung in Gorleben. Die Regierung übernahm jedoch den Begriff von der „Eignungshöffigkeit“ des Salzstocks, also der Hoffnung auf seine potenzielle Eignung. 2010 ging die Erkundung weiter, bis 2014 wurde gebohrt und gebuddelt.

Im Zuge des Neustarts der Endlagersuche war vorläufig Schluss. Um den Gorleben-Konflikt zu beruhigen, beschloss der Bundestag, die Arbeiten einzustellen. Zum Jahreswechsel 2018 ging das Bergwerk in den sogenannten Offenhaltungsbetrieb über. „Der Erkundungsbereich wird außer Betrieb genommen und abgesperrt“, erläuterte die BGE, der jetzige Betreiber. Alle nicht mehr erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge würden nach oben geholt.

Die bundeseigene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Sie betreibt die Endlager-Erkundungsorte Asse, Konrad und Morsleben sowie das Bergwerk Gorleben. Die Fachaufsicht über die BGE hat das Bundesumweltministerium.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist die Regulierungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle und bei der Genehmigung von Transporten sowie Zwischenlagern für hochradioaktive Stoffe. Im Standortauswahlverfahren ist das BfE für die Bürgerbeteiligung verantwortlich.

Das unabhängige Nationale Begleitgremium (NBG) soll das Suchverfahren bis zur Standortentscheidung vermittelnd begleiten. Dazu gehört insbesondere die Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Ziel, Vertrauen in die Verfahren zu ermöglichen. (rp)

Das Bergwerk wurde also auf Eis gelegt, nicht aber endgültig geschlossen. Die Schächte wurden verschlossen, aber nicht zugeschüttet, wie es die Atomkraftgegner verlangten. Die Option, die Erkundung in Gorleben eines Tages fortzusetzen und doch Atommüll dort einzulagern, soll nicht verbaut werden.

Politisch verbrannt und geologisch ungeeignet

Von einem „Stand-by“-Betrieb spricht die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Der „politisch verbrannte und geologisch ungeeignete“ Salzstock bleibe damit bei der Endlagersuche im Rennen. Die vorgeblich „weiße Landkarte“, die Grundlage für die Suche sein soll, habe mit Gorleben schon einen „dicken Fleck“.

Kaum neu gestartet, geriet die Suche bereits ins Stocken: Bayern verweigert sich präventiv, andere Bundesländer und private Firmen mauerten bei der Herausgabe notwendiger Daten. Die BGE hatte diese Daten im vergangenen Jahr bei den Bergbehörden der Länder abgefragt, um zunächst bestimmte Gebiete als Endlagerstandorte ausschließen zu können – etwa wenn dort die Gefahr von Erdbeben besteht oder der Untergrund bereits durch frühere Bergbautätigkeiten und Bohrungen „verritzt“ ist. Bis 2031 soll der Standort für ein Endlager feststehen, doch dürfte dieser Zeitplan kaum zu halten sein.

Mit dem Abbau der symbolträchtigen Betonmauer und ihrer Ersetzung durch einen „für Industrieanlagen üblichen Zaun“ will die BGE ein Entspannungssignal senden. Dass ein Eckstück der Mauer nun stehen bleibt, geht auf eine Idee der BI zurück: „Als Mahnmal für eine verkorkste Atommüllpolitik und als Warnung, dass Gorleben als mögliches Endlager nicht aufgegeben wurde. Aber auch als Meilenstein für einen erfolgreichen Kampf ‚David gegen Goliath‘, so die Bürgerinitiative.

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