Betreuung von Angehörigen: Auszeit für pflegende Kinder

Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlägt ein "Familienpflegegeld" vor – ähnlich wie das Elterngeld, samt Rechtsanspruch. Es würde rund 2,4 Milliarden Euro kosten.

Die Idee des Wohlfahrtsverbandes: Mt Hilfe der Lohnersatzleistung bis zu drei Jahre aus dem Beruf aussteigen. Bild: dapd

BERLIN taz | Sollte die Pflege eines gebrechlichen Elternteils der Gesellschaft genauso viel wert sein wie die Betreuung eines Babys? Ja, sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband und präsentierte am Freitag ein Konzept für ein "Familienpflegegeld". Pflegende Angehörige im erwerbsfähigen Alter, die Mutter oder Vater zu Hause betreuen, sollen mit Hilfe dieser Lohnersatzleistung bis zu drei Jahre aus dem Beruf aussteigen können. Das Konzept sieht einen Rechtsanspruch auf diese Auszeit vor.

Während der Pflegezeit sollen die Angehörigen - wie beim Elterngeld - 65 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro im Monat bekommen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Das Familienpflegegeld würde zu Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr führen. Rund 1 Million Angehörige wären nach Rechnung des Verbandes berechtigt, die neue Leistung in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Vorschlag reagiert der Wohlfahrtsverband auf den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), nach dem Angehörige ihre "Familienpflegezeit" selbst finanzieren müssen. Laut diesem Gesetzentwurf, der im kommenden Jahr in Kraft treten soll, können pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit bis zu einer Dauer von zwei Jahren um 50 Prozent reduzieren und bekommen währenddessen 75 Prozent ihres letzten Gehalts. Nach Ablauf der zwei Jahre müssen sie allerdings wieder Vollzeit arbeiten - und kriegen dabei nur 75 Prozent vom letzten Arbeitsentgelt, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Auch die SPD-Fraktion schlägt eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige vor, allerdings ist diese nicht so exakt beziffert und nicht so großzügig ausgestaltet wie in der Forderung des Paritätischen.

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