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Urteil wegen BetrugsZwei Jahre Haft für Benko

Das Landgericht Innsbruck hat Immobilienunternehmer Benko in einem Insolvenz­prozess teilweise für schuldig befunden. Ihm drohen weitere Verfahren.

Schuldig: Der Angeklagte René Benko verlässt nach der Urteilsverkündung am zweiten Verhandlungstag das Landesgericht Foto: Barbara Gindl/APA/dpa
Patrick Guyton

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Patrick Guyton aus München

taz | Der österreichische Unternehmer René Benko ist wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig gesprochen worden. Der Gründer des Immobilienkonzerns Signa wurde vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft wegen „betrügerischer Krida“ verurteilt. Das bedeutet so viel wie betrügerischer Bankrott. Die Untersuchungshaft seit Januar dieses Jahres wird ihm dabei angerechnet. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt, damit bleibt Benko weiterhin in Haft.

Die Kammer sieht es als bewiesen an, dass der 48-jährige Innsbrucker 300.000 Euro an eine Familienstiftung gezahlt hat, an deren Spitze formell seine Mutter Ingeborg steht. Zu diesem Zeitpunkt war Benko aber schon klar, dass er und die Signa in Konkurs gehen werden. Also hat er dieses Geld der Konkursmasse und den Gläubigern entzogen.

So hatte auch die Staatsanwältin Thea Krasa von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft argumentiert. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wegscheider sagte laut Berichten aus dem Gerichtssaal, es dränge sich der Anschein auf, dass Benko mit dem bevorstehenden Insolvenzverfahren „versucht hat, Geld ein anderes Mascherl zu geben“. Im Österreichischen bedeutet Mascherl „Anschein“.

Im zweiten Anklagepunkt bezüglich der für vier Jahre vorab gezahlten Miete für seine Villa am Innsbrucker Hungerberg wurde Benko hingegen freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, damit Geld verschoben und seiner Familie einen Wohnsitz gesichert zu haben. Ehefrau Nathalie und drei Kinder wohnen dort auch tatsächlich.

Gericht gegen eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung

Laut Richterin Wegscheider geht die Kammer davon aus, dass die Familie Benko zum Zeitpunkt der Zahlung auch vorgehabt habe, dort zu wohnen. Das sei auch möglich gewesen, denn die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Villa zwar Schäden hatte, aber durchaus bewohnbar gewesen war. Um die Frage des Zustandes des Anwesens war es auch bei Zeugenvernehmungen am Vormittag gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Mietzahlung einen hinterzogenen Betrag von 360.000 Euro angeklagt. Benko-Verteidiger Norbert Wess hatte einen kompletten Freispruch verlangt, alle Vorwürfe abgestritten und die Anklage als „völlig daneben“ bezeichnet.

Mit 300.000 Euro für die Stiftung und die Mutter ist der Schaden nach Ansicht der Richterin Wegscheider „hoch“. Das Gericht habe sich deshalb aus „generalpräventiven Gründen“ gegen eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung ausgesprochen. René Benko soll laut Berichten sehr rasch wieder nach Wien zurückgebracht werden, wo er in der Haftanstalt Josefstadt einsitzt. Eine Verlegung mit Fußfessel in eine ihm gehörende Penthousewohnung in Wien wurde abgelehnt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem in 13 weiteren „Strängen“ im Signa-Benko-Komplex. Die jetzige Verurteilung kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass Benko prinzipiell strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Es werden weitere Anklagen erfolgen. Dann geht es um noch sehr viel höhere Summen und auch andere Straftatbestände. Verfahren bei diesen weitaus größeren Brocken stehen an. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft spricht von einem strafrechtlich relevanten Schaden in Höhe von 300 Millionen Euro. Es steht etwa im Raum, dass Benko seine Geldgeber getäuscht und Investitionen nicht für die vorgesehenen Zwecke genutzt haben könnte.

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