Betrug in der Windparkbranche: Windige Prospekte

Der Gründungskommanditist des Windparks Tewel bei Soltau, Vorstandsvoristzender der UMaAG Uwe Leonhardt, muss wegen unrichtiger Prospektangaben den Privatanlegern Schadensersatz zahlen.

Mittlerweile fühlen sich viele Privatanleger von Windparkbetreibern finanziell geprellt. Bild: dpa

BERLIN taz | Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe mit 1.200 Ausstellern in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger fühlen sich finanziell geprellt.

Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern von Windfonds einerseits und Privatinvestoren andererseits nehmen zu. Ein einschlägiges Beispiel ist die Klage von zahlreichen Mitbesitzern des Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen, die sich unter anderem gegen die renommiert Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven richtete.

In einem Urteil, das bereits am 30. November 2011 fiel, aber bisher nicht bekannt geworden ist, befand das Oberlandesgericht Celle, dass Uwe Leonhardt als einer der UMaAG-Chefs im Werbeprospekt für den Windpark falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig dargestellt habe.

Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadenersatz von gut 250.000 Euro plus Zinsen. Derartige Fälle von Betrug in der Windkraftbranche scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma Ökofair.

Keine Statistiken über Betrugsverfahren

Er ist Vizechef des Anlegerbeirats des Bundesverbandes Windenergie. Eine Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.

Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen.

Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor.“ Die möglichen Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden. „Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdener Wolfgang Strübing, einer der Anleger und Kläger.

Statt einer versprochenen Rendite von über 6 Prozent jährlich habe man nur eine einzige Ausschüttung von 2 Prozent erhalten, so Strübing. Hinzu kam, dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu sichern, was noch zu retten war.

Anleger bekamen weniger als die Hälfte zurück

Das Ergebnis dieses Geschäfts fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück. Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.

Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15 bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt.

Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen ist uns eine weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.

UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere Auseinander-setzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte.

Klage der Verbraucherzentrale Hamburg

Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres Regionalvorstands Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.

BERICHTIGUNG

Entgegen unserer Darstellung in der Überschrift ist nicht die UMaAG zur Zahlung von Schadenersatz an Privatanleger verurteilt worden, sondern der Gründungskommanditist des Windparks Uwe Leonhardt. Der wurde nicht wegen „Betrugs“ im strafrechtliche Sinne zu Schadenersatz verurteilt, sondern wegen falscher Angaben in dem Ausgabeprospekt über die zu erwartende Windgeschwindigkeit und der unrichtigen Wiedergabe der gutachterlich vor der Prospektausgabe prognostizierten Risiken hinsichtlich des angenommenen Windertrags. Der Prospekt, so das Gericht, verharmlose entgegen den aus den Gutachten folgenden Erkenntnissen die Gefahr von Mindererträgen. DIE REDAKTION

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