Blockupy-Polizeieinsatz in Frankfurt: Einkesseln geht schon

Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht hinnehmen.

Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt. Bild: dpa

FRANKFURT taz | Die zehnstündige Einkesselung von knapp 1000 Teilnehmern der Blockupy-Demonstration durch die Polizei vor einem Jahr in Frankfurt war rechtmäßig. Das entschied am Montag das Frankfurter Verwaltungsgericht und folgte damit der Argumentation von Polizeivertretern, bei der Veranstaltung sei es zu massiven Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit gekommen. Zugleich tadelte das Gericht die „Sturheit“ beider Seiten an jenem Tag.

Am 1. Juni 2013 waren 1000 der rund 10.000 Demonstrierenden auf ihrem Weg zur Europäischen Zentralbank isoliert und aufgehalten worden. Während Videoaufnahmen aus dem Helikopter eine scheinbar friedliche Menge zeigte, waren bei Nahaufnahmen auch vermummte Teilnehmer des „schwarzen Blocks“ zu sehen.

Zwar lässt sich darüber streiten, ob Sonnenbrillen als Vermummung und Schilder oder Regenschirme als Bewaffnung zu interpretieren sind. Feuerwerkskörper sind augenscheinlich geflogen. Die Polizei sei grundsätzlich im Recht gewesen, weil damit gegen die Auflagen der zuvor korrekt angemeldeten und gerichtlich bestätigten Demonstration verstoßen worden war.

„Das äußerer Erscheinungsbild war so“, sagte der Vorsitzende Rainald Gerster, „dass eingegriffen werden musste.“ Das Recht auf Versammlungsfreiheit, dass der klagende Veranstalter gefährdet sah, sei damit nicht beeinträchtigt. Vielmehr habe der Veranstalter selbst seine Befugnisse „nicht ausgeschöpft“ und damit selbst zur Eskalation der Lage beigetragen.

Zwar habe die Polizei angeboten, den Kessel unter der Bedingung aufzulösen, dass die Eingeschlossenen sich einer körperlichen Visite unterziehen würden. Dieser Vorschlag sei aber von den Demonstrierenden zurückgewiesen worden. Daraus resultierte die lange Dauer des Kessels. Zur aufgeheizten Stimmung dürfte damals auch ein Hinweis des Landesamtes für Verfassungsschutz beigetragen haben, auf der Blockupy-Demonstration sei mit Auschreitungen zu rechnen.

Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte die „Umschließung“ seinerzeit verteidigt, Polizeichef Achim Thiel dagegen Fehler eingeräumt. Seine Beamten seien nicht ausreichend auf die Identifizierung möglicher Gewalttäter vorbereitet gewesen.

Kläger Werner Rätz erklärte am Mittwoch, das Urteil stelle es der „Willkür der Polizei“ anheim, eine friedliche Demonstration wegen vereinzelter Verstöße aufzulösen. Rätz will das nicht hinnehmen und kündigte an, sich an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenden zu wollen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

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