James Holmes tötete 12 Menschen in einem US-Kino. Seine Psychiaterin hatte die Polizei zuvor über Mordabsichten ihres Klienten informiert, wie jetzt erst bekannt wurde.

Er bedrohte auch seine Psychiaterin: John Holmes. Bild: ap
DENVER ap | Die Bluttat des „Batman-Killers“ hätte möglicherweise verhindert werden können: Vor dem Amoklauf in einem Kino mit zwölf Toten im vergangenen Sommer informierte die Psychiaterin des mutmaßlichen Täters die Polizei über Mordgedanken ihres Klienten und warnte vor der Gefahr, die von ihm ausging. Das geht aus am Donnerstag veröffentlichten Dokumenten hervor.
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Demnach hatte die Psychiaterin der Campus-Polizei der Universität von Colorado auch mitgeteilt, dass sie selbst vom mutmaßlichen späteren Täter bedroht und eingeschüchtert worden sei. In einer eidesstattlichen Erklärung hieß es, sie habe „entsprechend ihrer Pflicht auf die Gefahr für die Allgemeinheit hingewiesen“, die sich aus den von ihrem Klienten geäußerten Mordabsichten ergeben hätten. Die Polizei hatte nach der Tat erklärt, sie habe nie Kontakt mit dem Mann gehabt.
Dem angeklagten James Holmes wird vorgeworfen, in einem Kino im US-Staat Colorado bei der Premiere eines „Batman“-Films im Sommer 2012 zwölf Menschen getötet und 70 weitere verwundet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag erklärt, sie werde für Holmes die Todesstrafe beantragen.
Vergangene Woche hatte Holmes angekündigt, sich im Rahmen einer Vereinbarung schuldig zu bekennen, falls er so statt eines Todesurteils eine lebenslange Haftstrafe erreichen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte dies jedoch abgelehnt.
Laut Anklage hatte Holmes die Attacke in Aurora monatelang geplant und dafür ein Waffenarsenal angesammelt. In seiner Wohnung installierte er demnach Sprengfallen. Für den Überfall zog er sich laut Staatsanwaltschaft eine Art Polizeiuniform und Rüstung über, warf einen Tränengaskanister in das Kino und eröffnete das Feuer. Als Motiv vermuten die Ermittler, dass Holmes wütend und enttäuscht gewesen sei über das Scheitern seiner akademischen Karriere.
Die nun bekanntgewordenen Dokumente mit der Aussage der Psychiaterin waren zunächst unter Verschluss gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dies mit dem Schutz der Privatsphäre von Opfern und Zeugen begründet, die Verteidigung sah mit einer Veröffentlichung die Chancen für einen fairen Prozess gefährdet.
Auf Druck mehrerer Medien überprüfte ein Richter diesen Sachverhalt und kam nun zu dem Schluss, dass einer Veröffentlichung nichts entgegenstehe.
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