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Bochumer PolizeischüsseImmer mehr Zweifel am Polizeieinsatz

Mitte November wurde ein 12-jähriges Mädchen in Bochum durch Polizeischüsse verletzt. Der Anwalt bezichtigt die Polizei der Falschinformation.

„Stimmt schlichtweg nicht“. Der Anwalt der Familie wirft der Polizei Falschaussagen vor Foto: Justin Brosch/imago

Der Polizeieinsatz in Bochum, bei dem in der Nacht zum 17. November eine gehörlose Zwölfjährige durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt wurde, wirft immer mehr Fragen auf. Am Freitag wird der Fall im Innenausschuss des NRW-Landtags behandelt. Bereits im Vorfeld widerspricht der Anwalt der Familie des Mädchens, Simón Barrera González, den bisher verbreiteten Darstellungen entschieden.

So spricht Barrera González auch gegenüber der taz von einer „eklatanten Voreingenommenheit“. Nach seinen Angaben stimmen zentrale Aussagen der Polizei und medial verbreitete Informationen „schlichtweg nicht“.

Barrera González erklärte, er habe Ende vergangener Woche die Mutter und den Bruder der Zwölfjährigen als Erster ausführlich befragt. Beide seien – wie das verletzte Mädchen – gehörlos und hätten die Ereignisse unmittelbar miterlebt. Dennoch habe die Polizei sie bis heute nicht umfassend befragt, so der Anwalt. Er wirft den Behörden und Medien vor, voreilig von einem „Messerangriff“ gesprochen zu haben, ohne weitere Zeu­g*in­nen zu hören. Dies sei „ein narratives Vorgreifen, das man keinem normalen Beschuldigten durchgehen lassen würde“.

Die Schilderung des Anwalts enthält bisher unbekannte Details: Laut ihm drangen die Po­li­zis­t*in­nen in der Nacht mit gezogener Waffe in die Wohnung ein, nachdem sie den Strom abgestellt hatten. Für die gehörlose Familie sei die plötzliche Dunkelheit besonders belastend gewesen. Die Mutter habe daraufhin die Tür geöffnet, sei zu Boden gebracht und gefesselt worden. Erst danach sei das Mädchen im Flur erschienen – mit zwei Küchenmessern, jedoch „ohne Angriffshandlung“, wie der Anwalt betont.

Kriminologe fordert anderes Einsatztraining

Die Beamten hätten jederzeit auf Distanz gehen und Verstärkung oder Dolmetscher hinzuziehen können, so Barrera González. Es habe sich offensichtlich um eine Familie mit besonderen Bedürfnissen gehandelt.

Auch der Kriminologe Tobias Singelnstein sieht in dem Fall sowohl fallspezifische als auch grundsätzliche Fragen. Das Polizeigesetz NRW schreibt für Kinder besonderen Schutz vor. Notwehr gegen Minderjährige unterliegt strengeren Vorgaben als bei Erwachsenen.

Singelnstein verweist auf ein strukturelles Problem: In Fällen von Schussabgaben hätten Po­li­zis­t*in­nen in den vergangenen Jahren vermeintliche Angriffe wiederholt falsch wahrgenommen. „Die Polizei muss hinterfragen, ob das Einsatztraining – bei Messersituationen wird quasi automatisch geschossen – überdacht werden muss.“ Messer stellten für Po­li­zis­t*in­nen zweifellos eine große Gefahr dar, weshalb die Eigensicherung großgeschrieben würde. Doch dieser alleinige Fokus berge das Risiko, dass auch in unangemessenen Situationen geschossen werde.

Nachdem Barrera González sich zuletzt öffentlich geäußert hatte, widersprach ein Sprecher der Polizei Essen umgehend gegenüber der dpa: Man versuche möglichst objektiv anhand „Aussagen aller beteiligten Zeugen zu berichten, was in der Nacht passiert ist.“ Auch mit der Mutter und dem Bruder habe man bereits gesprochen.

Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen abgeben

Nachfragen konnte derselbe Polizeisprecher der taz am Donnerstagmittag jedoch nicht mehr beantworten. Am Mittwoch war die Zuständigkeit der ermittelnden Staatsanwaltschaft gewechselt: Weil man bemerkt habe, dass ein Mitarbeitender der Staatsanwaltschaft Bochum in verwandtschaftlichem Verhältnis zu einem der beteiligten Po­li­zis­t*in­nen steht, leitet nun aus Neutralitätsgründen die Staatsanwaltschaft Hagen die Ermittlungen der Mordkomission Essen. Informationen gibt fortan nur noch der dort zuständige Oberstaatsanwalt.

Parallel zu den Ermittlungen läuft die politische Krisenkommunikation auf Hochtouren. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte früh, warum keine Bodycams im Einsatz waren: Man habe nicht mit einer gefährlichen Situation gerechnet. Zudem sprach er von „stabilen“ Zuständen des Kindes. „Wie kommt ein Innenminister dazu, solche Aussagen zu treffen? “, fragt Barrera González. Seine Mandantin habe währenddessen um ihr Leben gekämpft.

Zur Sitzung im NRW-Innenausschuss wurde der Anwalt der Familie nach eigenen Angaben nicht eingeladen. Mehr Klarheit erwartet Barrera González nicht. „Es besteht die Gefahr, dass das Ministerium die Sitzung nutzt, um erneut das eigene Narrativ zu verbreiten.“

Anmerkung der Redaktion: Eine Angabe zum Gesundheitszustand des Kindes wurde nachträglich geändert.

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31 Kommentare

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  • Da kommt einiges zusammen:

    Falschbeschuldigung, Falschaussage, üble Nachrede, Dokumentenfälschung (Manipulation von Protokollen?), Verfolgung Unschuldiger, Strafvereitelung, alles im Amt. Wenn schon ein Staatsanwalt die Ermittlungen manipuliert um im Wissen seiner Voreingenommenheit einen Verwandten Untergebenen zu schützen, erschüttert das das Vertrauen in den Rechtsstaat. Nach Beamtenrecht müssten diese Beamten aus dem Staatsdienst entlassen werden.



    Kinder offensichtlich grob fahrlässig einfach abzuknallen geht gar nicht.

    • @Unvernunft:

      Und wo sehen Sie "Falschbeschuldigung, Falschaussage, üble Nachrede, Dokumentenfälschung (Manipulation von Protokollen?), Verfolgung Unschuldiger, Strafvereitelung, alles im Amt."

      Ferner geht es um das familiäre Verhältnis eines "Mitarbeitenders der Staatsanwaltschaft" und damit gerade nicht um den leitenden Staatsanwalt. Woher wissen Sie, dass der leitende Staatsanwalt dieses Verhältnis kannte?

      "Kinder offensichtlich grob fahrlässig einfach abzuknallen geht gar nicht." Das ist wohl so, nur wenn eine Notwehrlage vorlag, dann "geht das".

      • @DiMa:

        Um Neutralität zu gewährleisten und Einflussnahme auszuschließen, muss von Anfang an geprüft werden, ob Interessenkonflikte bestehen. Das kann man problemlos quasi automatisiert zu Beginn von Ermittlungen machen, das sollte so gehandhabt werden, falls dies nicht ohnehin bereits Standard ist.



        Und ‚grob fahrlässiges Abknallen‘ wäre auch in einer Notwehrsituation nicht legitim. Man kann zu dem Schluss kommen, dass Unvernunft in seiner Kritik überzieht. Nur führen Sie selber in ihren Kommentaren eine Form von Hörigkeit gegenüber der Polizei vor, die man durchaus als Untertanengeist ohne strukturelles Problembewusstsein bezeichnen kann, auch unpassend.

        • @serious?:

          Dafür müssten dann alle Mitarbeitenden der Polizeien und Staatsanwaltschaften alle Familienverhältnisse und Partnerschaften für einen automatisierten Abgleich offen legen. Na Datenschutz willkommen.

          Eine Notwehrlage ist erst durch den unmittelbaren Angriff gegeben. Damit wird jede Form des "Abknallens" gerechtfertigt.

        • @serious?:

          Polizeihörigkeit?

          DiMa spricht von der Staatsanwaltschaft und der Rechtslage.

          Der Rechtslage in einem Staat mit freiheitlich- demokratischer Grundordnung.

          "Untertanengeist" kann ich da nicht mehr ernstnehmen.

          Beim "Untertanenengeist"

  • Ein weiterer Fall der belegt das Bodycams bei jedem Einsatz laufen müssen.



    Schon alleine damit die Aussagen der Polizisten mit objektiven beweisen untermauert werden oder widerlegt werden.



    Komisch das Bodycams so häufig aus sind.



    Keine gefährliche Situation? Wozu dann mit gezogenen Waffen eindringen? Wozu das abschalten des Stoms es bestand ja keine Gefahr?

    • @pablo:

      Ich würde mich sofort beschweren, wenn ich bei einem normalen Einsatz von einer Bodycam gefilmt würden würde.

      Noch gibt es Datenschutz.

      Mag sein, dass die Bodycams permanent laufen dürfen, wenn die AfD dran ist und den Überwachungsstaat perfektioniert.

      Aber bis dahin haben wir noch etwas.

      • @rero:

        Beschweren Sie sich auch über die bereits völlig datenschutzkonforme Überwachung in öffentlichen Räumen, Bahnhöfen, Zügen oder Geschäften? Das halte ich doch eher für unrealistisch.

        Ebenso spricht absolut nichts dagegen, ein System einzuführen, bei dem die Bodycam automatisch aktiviert wird, sobald die Schusswaffe aus dem Holster genommen wird. Angesichts der polizeilichen Praxis wirkt genau so etwas sogar nötig.

        • @serious?:

          Geschäfte und Bahn sind nicht der Staat.

          Natürlich meide ich solche Überwachungsorte, wo es geht.

          Bodycamaufnahme, wenn ich eine Polizistin um eine Auskunft bitte, hat aber eine andere Qualität.

          Deshalb ist sie aktuell unzulässig.

          Das ist auch gut so.

          Ich habe auch keine Apps auf meinem Handy, die dem Supermarkt zeigen, wo ich gerade stehen bleibe.

          Ihr Vorschlag ist kein Dauerbetrieb der Cams.

          Das ist was anderes.

          • @rero:

            Wenn Sie eine Polizistin nur um Auskunft bitten, handelt es sich nicht um einen Einsatz, und eine Aufzeichnung wäre nicht nötig. Pablo spricht meiner Meinung nach jedoch von Einsätzen, bei denen Gewalt durch Polizist*innen erwartet werden kann oder die Waffe gezogen wird.

            Meine Frage an Sie: Lehnen Sie ein System ab, bei dem die Bodycam automatisch aktiviert wird, sobald die Schusswaffe aus dem Holster genommen wird? Ja oder Nein?

            Aktuell geht relevantes Material verloren, das als Beweise in der Bewertung kritischer Momente bei Polizeieinsätzen dienen könnte. Wenn so ein System datenschutzrechtlich vernünftig umgesetzt wird, wäre es zudem vertrauensbildend für Bürger*innen – im Vergleich zu Situationen wie: „Ups, vergessen“ oder „Keine gefährliche Situation – Kamera aus, aber die Waffe wird gezogen – Kamera bleibt aus“ letzteres ist schlicht Kafkaesk, und beides fördert zurecht Misstrauen gegenüber der Polizei und der Kompetenz.

          • @rero:

            "Bodycamaufnahme, wenn ich eine Polizistin um eine Auskunft bitte, hat aber eine andere Qualität." Dabei werden die Polizisten*innen wohl eher selten zur Waffe greifen.

            Wenn die Polizeikräfte es als notwendig erachten die Waffe zu ziehen oder am Ende zu benutzen, ist das etwas ganz anderes und da wäre ich als Angeschossener froh eine Möglichkeit zu haben, zu beweisen dass mir ggfs. unrecht getan würde. Andersrum kann die Polizei dann nachweisen dass sie alles "richtig" gemacht hat.

            Ich behaupte da wird es keinen stören dabei gefilmt zu werden. Generell könnte bei einen Pro und Contra abwägen..

            So steht immer Aussage gegen Aussage und da wird am Ende eben eher der Polizei geglaubt als der anderen Seite. Letzlich wird mit dem Verweis auf Datenschutz nicht dass Opfer geschützt, sondern eher die Polizisten vor den Nachweis dass sie Fehler machen oder in anderen Fällen ihr Amt missbrauchen.

  • „ NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte früh, warum keine Bodycams im Einsatz waren: Man habe nicht mit einer gefährlichen Situation gerechnet.“



    Aha, weshalb wurde dann der Strom abgestellt und die Pistole gezückt? Erstaunlich, dass der ach so kluge Innenminister selbst diesen Widerspruch nicht erkennt.



    Ich bin nicht gespannt, wie der Gerichtsprozess gegen die Polizeikräfte ausgeht, die geschossen haben. Ich bin nur noch entsetzt über die zunehmende Gewaltbereitschaft der Polizei und mein Vertrauen in diese Institution sinkt.

  • Es wird die Gerichtsverhandlung wohl auch zur inhaltlichen Klärung nötig sein.



    Dass mensch sich bewaffnet, wenn plötzlich Leute nachts eindringen, halte ich für eine Option, wenn jemand nur mal XYZ geguckt hat.



    Messer können bekanntlich nicht aus der Ferne töten, außer jemand wäre Zirkuskünstler. Also solange keiner auf einen zuläuft, besteht die Chance zur Deeskalation auf ausreichendem Abstand, selbst mit beruhigenden Gesten allein.



    Und warum in den Bauch und nicht in die Extremitäten? War die Gehörlosigkeit auch nicht bekannt? Wenn das so ein harmloser Einsatz werden sollte, warum dann die Mutter sofort zu Boden drücken?



    Gleichzeitig hat auch die Polizei das Recht auf Selbstschutz, auch wenn sie nicht ständig stichfeste Westen trägt.



    Es wird die Gerichtsverhandlung wohl auch zur inhaltlichen Klärung nötig sein.

  • Die Aussagen des Anwalts decken sich doch im Wesentlichen mit den Erstaussagen der Polizei. Ob am Ende eine Notwehrlage vorlag oder nicht bleibt Gegenstand der Ermittlungen. Diese gilt es abzuwarten.

    • @DiMa:

      Nöö, sie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.



      Die Polizei hat die Lüge verbreitet, dass die Mutter nicht zu beruhigen war und deshalb gefesselt werden musste. Dass sie sofort zu Boden gebracht wurde haben sie verschwiegen. Genauso haben sie die Lüge verbreitet, dass das Mädchen in der Wohnung niedergeschossen wurde. Nächste Lüge war, dass sie in stabilem Zustand ist. Das konnte die Lügenpolizei zu diesem Zeitpunkt aber überhaupt nicht wissen. Also alles wie immer, Polizei ging brutal und unempathisch gegen beeinträchtigte Menschen vor und lügt danach. Ich verspüre nur noch Abscheu für diese "Institution".

      • @Barnie:

        Die Frage, wann und weshalb die Mutter zu Boden gebracht worden ist, ist unerheblich, den die Tochter durfte nach den bisher übereinstimmenden Berichten nicht dort sein (damit also keine Lüge). Im Tagesspiegel wurde die Polizei zitiert, das Kind sei stabil, jedoch in Lebensgefahr (beides schließt sich nicht aus, also auch keine Lüge).

        Ob dann eine Notwehrlage vorlag oder nicht, muss noch ermittelt werden.

        Empathie ist überhaupt nicht die Aufgabe der Berichterstattung der Polizei. Es geht ausschließlich um Fakten.

        Und was Sie dann für wen oder was auch immer "verspüren" ist unerheblich. Wir werden ja sehen, was die Ermittlungen ergeben.

        • @DiMa:

          Fakt ist das die Polizisten ein Mädchen, welches sie eigentlich schützen sollten selbst ins Krankenhaus gebracht haben bevor der Insulinmangel ernsthafte Auswirkungen haben konnte. Das nennt sich dann wohl Prävention ;)

          • @Rabenbote:

            Nur ist auch das vollkommen unerheblich. Die Frage die es zu klären gilt, ist ob eine Notwehrlage vorlag oder nicht.

            • @DiMa:

              Richtig wer kommt schon darauf das Ergebnis eines Einsatzes als Maßstab dafür zu nehmen , ob die Polizei einen guten Job gemacht hat oder nicht...

              Ihr Gerede von Notwehr hingegen ist unerheblich bei der Frage ob die Polizei eine Eskaltion durch eine bessere Einsatzführungs hätte verhindern können..

              Denn wenn die Polizei durch schlechtes/unkluges Verhalten erst diese Situation verursacht haben, sind diese auch verantwortlich für den Zustand des Mädchens im Krankenhaus. Dafür ist ihr Gerede von Notwehr dann eher unerheblich.

        • @DiMa:

          Die Umstände, wann und weshalb die Mutter zu Boden gebracht und gefesselt wurde, sind relevant, weil sie das taktische Vorgehen, die Eskalationsdynamik und die Glaubwürdigkeit der polizeilichen Darstellung unmittelbar betreffen.

          Die Behauptung, Empathie sei bei polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit bedeutungslos, ist ebenfalls unzutreffend. Empathie spielt, wie generell im Behördenhandeln,eine Rolle, weil sie über Außendarstellung und Akzeptanz die Interaktion zwischen Bürgern und Polizei beeinflusst und damit für den sozialen Frieden in der Gesellschaft relevant ist, im positiven wie im negativen.

          Ihre Kommentare zu dem Thema zeigen wenig Verständnis und Problembewusstsein für die strukturellen Probleme bei der Polizei. Statt von Anfang an sicherzustellen, dass die Ermittlungen neutral geführt werden, später die Zuständigkeit zu wechseln ist auch eher dilletantisch. Da wirkt ihr „man solle einfach nur die Ermittlungen abwarten“, eher wie ein Warten darauf, dass Gras über die Sache wächst.

          • @serious?:

            Die Poliei soll Transparenz herstellen und über Wichtiges berichten. Irgendwelche Bekundungen des Bedauerns sind bei der Erstberichterstattung doch vollkommen fehl am Platz. Das kann nachgelagert erfolgen.

            Die Unterstellung, es solle Gras drüber wachsen, weise ich zurück.

  • Bodycams - wenn die Polizeibeamten vorher den Strom abgeschaltet haben ? Wieso wurde der Strom überhaupt abgeschaltet, die Bewohner mussten doch mit einem Überfall gerechnet haben und sicher nicht mit einem Polizeieinsatz.



    Also es ist wohl an der Zeit, hier einmal von der Polizei eine Selbstreflexion, bezüglich ihrer Aufgaben und ihrer Stellung in unserer Gesellschaft vorzunehmen. Immerhin finanzieren wir als Bevölkerung mit unseren Steuergeldern diese Organisation - unteranderen auch für unseren Schutz und unsere Sicherheit.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Es wird allerhöchste Zeit den Polizeiapparat einer gründlichen, neutralen, wissenschaftlichen Untersuchung zuzuführen. Seehofer hat das verhindert, Dobrindt und die csdU / AgD wollen das auch nicht. Dabei wäre es für das Image der Polizei eher gewinnbringend, denn negativ. Ich glaube, hoffe, dass eine solche Untersuchung feststellen würde, dass keine durchgehende, radikale oder gar faschistische Linie in der Polizei -und auch in der Justiz- besteht. Allerdings ist offensichtlich, dass es immer mehr sehr fragwürdige Vorfälle bei Polizei und Justiz gibt. Das mag an einzelnen Dummköpfen und/oder Radikalinskies liegen - hoffentlich nicht am System. Unsere Gesellschaft hat einen Anspruch auf Klarheit und sollte den auch einfordern.

  • Und woher holt man Nachts in Bochum einen Gebärdendolmetcher.

    Und das das Mädchen zwei Messer in der Hand hatte gibt der Anwalt ja zu. Aber wozu, zum Kartofeln schälen. Die Mutter hat ja ausgesagt die Tochter wollte sie verteidigen. Ja womit denn??

    Das Kind war in Lebensgefahr weil es längere Zeit kein Insulin hatte, es hätte also in ein Krankenhaus gemusst.

    Und ein Krimonologe der bei dem Vorfall nicht dabei war sieht Fehler bei der Polizei. Finde ich sehr unseriös.

    • @Martin Sauer:

      Warum hat die Polizei diesen Gebärdendolmetscher nicht gleich mit eingeplant? Die wussten doch wo sie hingehen, oder? Und man braucht keinen Kriminalogen vor Ort. Ein Kind -auch mit Messer- soll für hochausgebildete Polizeibeamte ein unüberwindbares Hindernis darstellen? Echt jetzt? Kinder beschießt man nicht, so oder so. Soweit ich weiß darf man das ohnehin überhaupt nicht. Und geht es wirklich nicht anders (was in diesem Fall ganz offensichtlich nicht so war) dann schießt man zuerst mal einen Warnschuß direkt NEBEN das Kind nicht in den Bauch! Diese Polizeibeamten haben versagt, so ist das nun mal.

    • @Martin Sauer:

      Wer massiv unter Insulinmangel leidet, kann schon gar nicht aggressiv oder angriffsfähig sein:

      Die Symptome dieser Überzuckerung sind: Extreme Müdigkeit, Schwäche, Konzentrationsmangel ...

      Möglicherweise, vielleicht sogar wahrscheinlich, kennt die Mutter aber ihre Tochter und hat Notrationen im Kühlschrank. Sie hatte ja eine angeborene Diabetes. Dann aber beruht die Begründung für die Einsatzdringlichkeit auf einer Falschaussage, oder sie wurde einfach, von wem auch immer, erfunden.

    • @Martin Sauer:

      Wer in Lebensgefahr ist, den muss man vorsorglich erschiessen, klingt sehr seriös..

    • @Martin Sauer:

      Um dem blinden 12 jähriger Kind Insulin zu bringen, braucht die Polizei nicht den Strom abstellen und schon mit dieser unerklärlichen Aktion die Familie in Angst & Schrecken versetzen, oder ?

    • @Martin Sauer:

      Aber Sie wissen, wie es war?

      Waum darf die Sicht der Opfer nicht dargestellt werden? Es geht hier um Opfer, nicht Täter!

      Wenn das stimmen solte (Strom abgestellt(!!), für gehörlose der Alptraum schlechthin; wie knebeln!) und die Mutter gefesselt wurde...



      Beeindruckend. Und wenn die Mutter und der Bruder sagen, sie wurden nicht richtig angehört - ja, dann kann man wohl davon ausgehen, dass das stimmt, dann haben die wohl noch etwas zu sagen. Man könnte ja einfach mal zuhören.

      Dass ausgerechnet die Polizei Essen ermittelt, ist eine Katastrophe. Was bei der Essener Polizei in letzten Jahren an rechts-radikalen Entgleisungen vorkam (einmal auch selber erlebt), von Mülheimer Polizisten bestätigt, tja, ob das die richtigen sind?

      Nach drei Erlebnissen mit Polizei (einmal Opfer, zweimal Zeuge), habe ich persönlich inzwischen Angst vor der Polizei. So sollte das nicht sein.

  • Eigentlich stimmt die Überschrift nicht.

    Der Artikel gibt die Position des Anwaltes der Mutter wieder.

    Dass der das andets sieht als die Polizei, liegt in der Natur der Sache.

    Dafür wird er bezahlt.

    Der Wechsel der Staatsanwaltschaft hat nichts mit Zweifeln an der Polizei zu tun.

    Und der Kriminologe stellt eine Änderung der Rechtsgrundlage in den Raum.

    Zweifel am Einsatz selbst sind das nicht.

    Ich bin gespannt, was bei der Gerichtsverhandlung mal rauskommen wird.

    • @rero:

      Natürlich nichts, bei solchen Verhandlungen werden Staatsanwälte ja stets zu Rechtsanwälten der Polizei.

      Und wenn Sie hier keine Zeeifel am Einsatz erkennen können oder eher wollen, spricht das Bände. Bleibt zu hoffen, dass Sie mal selbst so einen Einsatz am eigenen Leib erleben müssen. Vielleicht sind Sie dann mal in der Lage so etwas wie Empathie zu empfinden.