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Böllerverbot in BerlinPyrotechnik ist noch kein Verbrechen

Auch in diesem Jahr kann in Berlin außerhalb der vier Verbotszonen frei geböllert werden. Besserung gibt es frühestens im nächsten Jahr.

Feuerwerk über der Oberbaumbrücke Foto: dpa
Jonas Wahmkow

Aus Berlin

Jonas Wahmkow

Eine Petition mit bald 800.000 Unterschriften, ausgeweitete Böllerverbotszonen und einschränkende Allgemeinverfügungen der Bezirke – die heiß geliebte Silvestertradition steht derzeit vermeintlich stark unter Beschuss. Lohnt es sich da überhaupt noch hunderte Euro für Batterien, Raketen und illegale Polenböller auf den Kopf zu hauen?

„Dieses Jahr bleibt im Prinzip alles so wie es ist“, beschwichtigt Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Ein generelles Verbot, wie es Innensenatorin Iris Spranger (SPD) fordert, kann Berlin rechtlich nicht umsetzen. Doch auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember zeigte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) offen dafür, die Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern. Demnach könnte womöglich auch ein stadtweites Verbot erlassen werden, allerdings frühestens im nächsten Jahr.

Was bleibt, sind die bereits bekannten Verbotszonen, die in diesem Jahr erweitert werden sollen. Neben dem Alexanderplatz, dem Steinmetzkiez und der Sonnenallee soll auch die Kreuzberger Admiralsbrücke dazu kommen. Statt durch Gitter abgesperrt sollen die Verbotszonen in diesem Jahr allein durch verstärkte Polizeipräsenz durchgesetzt werden. Und diese werde, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) jüngst ankündigte, bei Straftaten „sehr konsequent und sehr robust einschreiten“.

Das Verbot von Knallkörpern dient vor allem der präventiven Sensibilisierung

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Für Aufsehen sorgten jüngst Allgemeinverfügungen mehrerer Bezirke, die das Abbrennen von Pyrotechnik auf den Zeitraum von 18 Uhr am 31. Dezember bis 7 Uhr morgen am 1. Januar beschränken. Medienberichte erweckten den Eindruck, die Bezirke würden auf eigene Faust der Knallerei Einhalt gebieten. Allerdings ändert sich nichts: In den vergangenen Jahren hatte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine landesweite Allgemeinverfügung für denselben Zeitraum erlassen; dieses Jahr sind die Bezirke selbst zuständig.

Knallende Appelle

Ohnehin setzen die Bezirke die Verordnungen, bei denen bei Verstoß Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen, nicht ernsthaft durch. „Das Verbot von Knallkörpern dient vor allem der präventiven Sensibilisierung. Wir haben kein zusätzliches Personal für verstärkte Kontrollen eingeplant“, heißt es etwas aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Böller-Kritiker Franco hält räumliche Verbote ohnehin nur zum Teil für zielführend: „Ein Verkaufsverbot ist das effektivste Mittel.“ Solange Feuerwerkskörper an jeder Ecke frei erhältlich seien, könne man deren Einsatz kaum kontrollieren. Gute Erfahrungen hätten die beiden Pandemiejahre gebracht, in denen die Zahl der böllerbedingten Unfälle deutlich zurückgegangen sei, so Franco.

In dieselbe Richtung stößt auch die Petition Böller Ciao. Bereits 775.000 Menschen fordern mit einem offenen Brief ein bundesweites Verkaufs- und Abrennverbot von Pyrotechnik. Initiiert wurde die Petition von einem breiten Bündnis von über 50 Organisationen. Darunter viele Tierrechts- und Umweltgruppen, medizinische Verbände und die Gewerkschaft der Polizei.

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2 Kommentare

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  • Bis 7 Uhr morgens? Warum? Wer geht um drei Uhr auf die Straße und brennt noch mal schönes Feuerwerk ab? Es sind nur noch besoffene Jungs, die natürlich mit Absicht noch um 4, 5 möglichst laute Böller detonieren, um Menschen zu stören.

    18 Uhr bis 1 Uhr, fertig.

    • @Suryo:

      0 Uhr bis 0 Uhr. Fertig.