Bremer Militärforschung: Im Auftrag der Luftwaffe

Obwohl sie sich selbst eine Zivilklausel auferlegt hat, arbeitete die Uni Bremen jahrelang für die Bundeswehr. Jetzt entbrennt ein Streit über Kontrolle.

Wie sendet so ein Flugzeug möglichst schnell seine Daten an die Bodenstation? Daran hat auch die Uni Bremen geforscht – im Auftrag des Militärs. Bild: DPA

BREMEN taz | Die Uni Bremen hat drei Jahre lang zusammen mit dem Bremer Technologiekonzern OHB im Auftrag des Verteidigungsministeriums geforscht. Das räumte Rektor Wilfried Müller gestern ein und bestätigte Berichte von Radio Bremen.

Die Uni verstieß damit offenkundig gegen die Zivilklausel von 1986, die sie im Januar fast einstimmig bestätigt hat. Die lehnt „jede Beteiligung“ von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung ab – und fordert WissenschaftlerInnen auf, Projekte abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.

Das Institut für Telekommunikation und Hochfrequenztechnik (ITH) der Uni hat offiziellen Angaben zufolge zwischen 2003 und 2006 gleichwohl 100.000 Euro von OHB bekommen. Bei dem Projekt geht es um die schnelle Übermittlung großer Datenmengen aus Flugzeugen – also darum, wie etwa Bilder aus der Luftaufklärung an eine Bodenstation gesandt werden. Die Forschungsergebnisse gelten laut OHB für Kampfjets ebenso wie für zivile Flugzeuge. „Es gab keine Spezifizierung auf einen bestimmten Flugzeugtyp“, so OHB-Sprecher Steffen Leuthold.

Am Rüstungsstandort Bremen gibt es immer wieder Fälle umstrittener Forschung:

Die Drohnenentwicklung hat das Land Bremen mit 1,5 Millionen Euro subventioniert. An dem Projekt ist der Waffenhersteller Rheinmetall Defence Electronics maßgeblich beteiligt - aber auch die Hochschule Bremen und das im Umfeld der Bremer Uni angesiedelte Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz.

Eine Professur für Raumfahrttechnik stiftet die Bremer Technologieschmiede OHB der Uni. Zehn Jahre lang sollen jeweils 165.000 Euro fließen. Das Unternehmen, dessen Gründer "Ehrenbürger" der Uni ist, baute unter anderem das von der Bundeswehr genutzte Aufklärungs- und Spionagesystem SAR-Lupe. Die Bundeswehr ist nach Firmenangaben ein wichtiger Kunde. Man habe "militärische Auftraggeber", sei aber "kein Rüstungsunternehmen", so OHB.

Das sei „Grundlagenforschung“, sagte Uni-Sprecher Eberhard Scholz. Dennoch räumte er Fehler ein: „Das ist ein Projekt, das auf jeden Fälle hatte geprüft werden sollen.“ Hat die Uni aber nicht, obwohl sie vom ITH rechtzeitig und korrekt informiert worden war, wie der Rektor gestern sagte. Scholz verweist darauf, dass jährlich über 700 Vorhaben mit Drittmittelfinanzierung bei der Uni-Spitze angemeldet würden. „Mit der aktuellen Sensibilität“ wäre das Projekt 2003 aber „mit Sicherheit intensiv diskutiert worden“.

Der neuerlichen Bestätigung der Zivilklausel war eine lange, heftige Debatte vorausgegangen. Sie entzündete sich an den Plänen von OHB, der Uni eine Stiftungsprofessur zu finanzieren. Sie soll sich laut Müller der Gravitationsphysik widmen. Das sei „Grundlagenforschung im tiefen Weltall“ und „ohne militärische Relevanz“. Derzeit laufen die Bewerbungsverhandlungen.

„Zwei oder drei“ weitere Projekte?

Unterdessen prüft die Uni, ob es in den vergangenen zehn Jahren weitere Forschungen mit militärischem Charakter gab. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Scholz geht derzeit jedoch davon aus, dass es „zwei oder drei“ weitere Projekte gab, die der Zivilklausel widersprechen.

Gegner solcher Forschung hatten in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, die Einhaltung der Zivilklausel werde nicht ausreichend kontrolliert. „Bislang kann jeder versichern, was er will“, sagt Andreas Fischer-Lescano, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Uni Bremen und Zivilklausel-Befürworter. Er fordert deshalb ein „durch den Akademischen Senat eingesetztes unabhängiges Kontrollgremium“, das Forschungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der Zivilklausel überprüfen soll.

Ansonsten bleibe die Selbstverpflichtung „blumig“ und „zahnlos“. Zwar könne auch ein Kontrollgremium einzelne Forschungsvorhaben nicht einfach verbieten, so Fischer-Lescano. Das könne die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen. Finanzielle Sanktionen seien aber denkbar: Die „Mittelausstattung“ seitens der Uni im Einzelfall „zu kürzen“ und „die Annahme von Drittmitteln zu untersagen“, sei rechtlich möglich, so der Jura-Professor.

Die Uni-Spitze lehnt ein solches Kontrollgremium jedoch ab – sie setze stattdessen auf die „Eigenverantwortung“ der Institution, so Scholz. Die Linke hatte bereits zu Jahresanfang beantragt, ein unabhängiges Kontrollgremium einzurichten und die Zivilklausel gesetzlich zu verankern, war jedoch an der rot-grünen Mehrheit in der bremischen Bürgerschaft gescheitert.

Die Grünen wollen das Thema nun zumindest erneut debattieren. Sie verlangten gestern ebenso wie die SPD „klare Regularien“ zur effektiven Einhaltung der Zivilklausel. Deren gesetzliche Verankerung lehnen Grüne und Uni-Spitze weiter ab – im Gegensatz zur SPD.

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