Brexit-Streit mit Großbritannien: EU leitet rechtliche Schritte ein

Das britische Unterhaus hat das Binnenmarktgesetz mit umstrittenen Klauseln beschlossen. Für die EU-Kommission ist das eine Verletzung des Austrittsvertrags.

Ursula von der Leyen trägt eine blaue Mundschutzmaske mit den gelden Sternen der EU

Kündigt rechtliche Schritte gegen Grossbritannien an: Ursula von der Leyen am 1. Oktober in Brüssel Foto: Johanna Geron/ap

BRÜSSEL dpa | Im Brexit-Streit leitet die Europäische Union rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag, 1. Oktober, in Brüssel an.

Hintergrund ist das britische Binnenmarktgesetz, das am Dienstag vom Unterhaus beschlossen wurde und das Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln soll. Die EU-Kommission hatte der britischen Regierung ein Ultimatum bis zum 30. September gesetzt, die umstrittenen Klauseln des Gesetzes zurückzunehmen.

Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige nach London, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. Von der Leyen gab der britischen Regierung einen Monat zur Stellungnahme. Es ist der erste Schritt eines Verfahrens, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.

Das Binnenmarktgesetz – das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss – wäre ein Verstoß gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des „guten Glaubens“ und konkret gegen das Protokoll für Nordirland, sagte von der Leyen. Trotz des nun gestarteten Verfahrens werde die EU weiter auf volle Einhaltung des Austrittsvertrags pochen und sich selbst auch daran halten. „Wir stehen zu unseren Verpflichtungen“, sagte von der Leyen.

Aus britischer Sicht sind die Pläne ein „Sicherheitsnetz“

Die EU hatte die Pläne von Premierminister Boris Johnsons als Vertrauensbruch und Verstoß gegen internationales Recht verurteilt. Die britische Regierung bezeichnet sie hingegen als „Sicherheitsnetz“ für den Fall, dass vor Jahresende kein Handelsvertrag mehr mit der EU gelingt. Sie will damit vertraglich vereinbarte Sonderklauseln für Nordirland aushebeln.

Die britische Provinz soll nach dem Vertrag enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden bleiben, was Kontrollen im Güterverkehr mit dem übrigen Vereinigten Königreich nötig macht. London warnt, damit könnte Nordirland abgekoppelt werden. Im Brexit-Vertrag hatte Johnson dies jedoch akzeptiert.

Trotz des Streits über das Binnenmarktgesetz laufen diese Woche wieder Verhandlungen über den anvisierten Handelspakt beider Seiten für die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase.

Großbritannien verlässt Ende des Jahres auch den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Ohne Anschlussvertrag droht ein harter wirtschaftlicher Bruch mit Zöllen und anderen Handelshürden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.