Eine britische Kommission kommt zu einem vernichtenden Befund: Drogenkonsum kann nützlich sein. Staatliche Abschreckung hingegen kontraproduktiv.von Ralf Sotscheck

Manchmal nützlich: Eine britische Kommission empfiehlt den straffreien Gebrauch von Cannabis. Bild: dpa
DUBLIN taz | Cannabis ist nicht gefährlicher als Junkfood. Zu diesem Ergebnis kommt die unabhängige britische Kommission für Drogenpolitik in einem Bericht, der am Dienstag vorgelegt wurde. Die Kommission unter Vorsitz von Ruth Runciman wurde im April 2007 einberufen, um eine unabhängige Analyse der Drogenpolitik zu erarbeiten, und wird jetzt aufgelöst.
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Die Drogenpolitik der Regierung habe versagt, heißt es in dem 173-seitigen Bericht. Die offizielle Herangehensweise sei simplistisch, weil sie jedweden Drogengebrauch als problematisch erachte.
Zwar ist der Verbrauch illegaler Drogen in den vergangenen Jahren in Großbritannien etwas zurückgegangen, liegt aber immer noch höher als in den meisten europäischen Ländern. Jedes Jahr sterben rund 2.000 Menschen in Großbritannien an illegalen Drogen, 380.000 Menschen gelten als „Problemfälle“.
In dem Bericht heißt es dagegen: „Bei den meisten Benutzern verursachen Drogen keine bedeutenden Probleme, und es gibt Hinweise, dass der Drogengebrauch in manchen Fällen sogar einen Nutzen haben kann.“ Die Kommission empfiehlt, keine Strafen für den Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch auszusprechen.
Die drei Milliarden Pfund Steuergelder, die jedes Jahr für die Bekämpfung illegaler Drogen ausgegeben werden, seien zum Großteil verschwendet, heißt es in dem Bericht. So habe die Antidrogenkampagne in Schulen manchmal den gegenteiligen Effekt. Zwangsentzug erhöhe die Gefahr des Rückfalls und einer Überdosis. Selbst die Beschlagnahme großer Mengen illegaler Drogen habe keine nachhaltigen Folgen für den Drogenmarkt.
Jedes Jahr werden in Großbritannien mehr als 40.000 Menschen wegen illegalen Drogenbesitzes verhaftet, 160.000 Menschen erhalten Verwarnungen wegen des Besitzes von Cannabis. Die Labour-Regierung hatte Cannabis im Jahr 2004 von Klasse B auf die minderschwere Klasse C herabgestuft, fünf Jahre später aber wieder auf B heraufgesetzt. Die Höchststrafe für den Besitz von Drogen dieser Klasse liegt bei fünf Jahren Gefängnis plus Geldstrafe. Auf Handel steht bis zu 14 Jahre Gefängnis.
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