Buback-Prozess: "Keine schützende Hand über Becker"

Ist die RAF-Terroristin Verena Becker im Buback-Prozess vom Staat geschützt worden? Bundesanwalt Rainer Griesbaum weist diesen Verdacht zurück.

Seit April 2008 ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder gegen Verena Becker. Bild: dapd

Rainer Griesbaum hat "keinerlei Hinweise", dass es eine "schützende Hand" über Ex-RAF-Mitglied Verena Becker gab. Niemand habe sie vor Strafverfolgung wegen des Mords an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 geschützt. Das sagte Bundesanwalt Griesbaum gestern im Verfahren gegen Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.

Griesbaum, der heute die Terror-Abteilung der Bundesanwaltschaft leitet, kennt das Verfahren schon lange. Er stieß 1982 als junger Jurist zur Bundesanwaltschaft und musste gleich die Anklage gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt vorbereiten. Die beiden RAF-Kader galten damals als Rädelsführer des RAF-Kommandos, das Buback erschoss.

Wegen dieser Rolle wurde er jetzt auch vom OLG als Zeuge gehört und wies jede sachfremde Einflussnahme auf das Verfahren zurück. "Mir hat damals niemand gesagt, wo ich die Finger weglassen soll."

Voll informiert war Griesbaum aber auch nicht. Eine Aussage, die Verena Becker Ende 1980 beim Verfassungsschutz machte, wurde damals den meisten Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft vorenthalten. Becker bezeichnete darin Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als den Todesschützen. Diese Aussage wurde erst im April 2007 durch einen Bericht im Spiegel bekannt.

Das OLG kämpft bis heute erfolglos darum, die entsprechende Verfassungsschutzakte ins Verfahren einführen zu können. Doch das Innenministerium will die Sperrung der Berichte nicht aufheben. Demnächst muss die Bundesregierung darüber entscheiden.

Buback-Sohn glaubt, Becker sei vom Staat geschützt worden

Griesbaum sagte gestern: "Ich gehe weiter davon aus, dass der Anschlag von Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg ausgeführt wurde." Verena Becker soll, so die Anklage, die Tat als Mittäterin unterstützt haben, etwa indem sie Bekennerschreiben verschickte und die Gruppe entsprechend anstachelte. Michael Buback, der Sohn des Opfers, hält dagegen Verena Becker für die Todesschützin. Sie werde vermutlich vom Staat gedeckt, weil sie schon zur Tatzeit mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete.

Griesbaum versuchte, Buback und das Gericht zu beruhigen. Er habe beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt: "Es gab bis zur Einstellung des Verfahrens gegen Becker im März 1980 keine Zusammenarbeit mit ihr." Die bekannt gewordenen Kontakte Beckers mit dem Geheimdienst fanden später statt.

Jüngst hatte jedoch der Buchautor Wolfgang Kraushaar eine Verbindung Beckers mit dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz nahegelegt. Danach wurde Griesbaum ebenfalls gefragt, doch nach seinen Angaben liegen auch in Berlin keine Informationen vor, dass Becker schon in den 1970er Jahren kooperiert habe.

Bubacks Anwalt Ulrich Endres hakte jedoch nach: "Ist es möglich, dass Ihnen der Verfassungsschutz zum Schutz seiner Quelle falsche Auskünfte gibt?" Da unterbrach der Vorsitzende Richter Hermann Wieland die Befragung, die Diskussion über den Verfassungsschutz sei erst in einigen Wochen dran.

Griesbaum: Mord an Buback nicht von Baader und Ensslin initiiert

Griesbaum sollte gestern vor allem aus dem Prozess gegen Klar und Mohnhaupt im Jahr 1984 berichten. Damals ging es auch um die Frage, ob die Erschießung von Siegfried Buback auf Drängen der in Stammheim inhaftierten RAF-Führung um Andreas Baader und Gudrun Ensslin erfolgte.

Die bereits verurteilten Knut Folkerts, Günther Sonnenberg und Adelheid Schulz widersprachen damals vehement. Die Gruppe draußen sei schon selbst entschlossen gewesen, Buback zu ermorden. "Das fanden alle Gruppenmitglieder ohne Widersprüche und Meinungsverschiedenheiten notwendig", habe Sonnenberg damals gesagt, so die Erinnerung von Griesbaum.

Der Prozess wird noch Monate fortdauern.

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