Bund fürchtet um Energieversorgung: Paragraph für den warmen Winter

Die Energiebranche wehrt sich gegen ein Gesetz, das sie zwingen soll, Altmeiler am Netz zu halten. Bis zu 287 Millionen Euro dürfte das kosten.

Die Angst vor den frostigen Monaten ist groß. Bild: cydonna/photocase.com

BERLIN taz | Die Energiewirtschaft will ein Gesetz verhindern, das die Energieversorgung im Winter sicherstellen soll. Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte am Mittwochabend Pläne, mit denen das Wirtschaftsministerium Energieengpässe in der kalten Jahreszeit verhindern möchte.

Laut einem internen Entwurf will das Ministerium Kraftwerksbetreibern gesetzlich verbieten, unrentable Kraftwerke abzuschalten, wenn diese für Notfälle gebraucht werden. Der BDEW plädiert hingegen für eine freiwillige Lösung, in der Kraftwerksbetreiber die Leistung ihrer eigentlich ausgedienten Altmeiler versteigern. In beiden Fällen sollen die Energieerzeuger entschädigt werden, was die Stromverbraucher 140 bis 287 Millionen Euro kosten dürfte.

Für diesen Winter käme ein mögliches Gesetz zu spät, sagte BDEW-Chefin Hildegard Müller, es würden andere Vorkehrungen getroffen. Aus dem Ausland habe man sich eine Leistung von 2 Gigawatt – gut 4 Prozent der Leistung der deutschen Kohlekraftwerke – für Engpässe gesichert. Solche Hilfe aus dem Ausland blieb selbst im vergangenen Winter trotz Atomausstieg und Eiseskälte die Ausnahme.

Alte, fossile Kraftwerke rechnen sich immer weniger. Die Branche werde durch die Erneuerbaren unter Druck gesetzt, sagte Müller. Dass ein Teil der Alt-Kraftwerke eine Zeit lang noch für Engpässe notwendig sein wird, ist unter Experten unbestritten – aber über das „Wie“ wird gestritten.

„Strategische Reserve“

Nach dem Konzept der Energiewirtschaft soll derjenige, der ein unrentables Kraftwerk stilllegen will, dessen Leistung als „strategische Reserve“ verkaufen dürfen. Die günstigsten Altmeiler sollen den Zuschlag bekommen und zwei Jahre garantiert anfahrbereit sein. Das Wirtschaftsministerium will die Reserve laut Entwurf nicht über eine solche Auktion, sondern per Anordnung der Netzbetreiber regeln.

Ein Betreiber müsste zwölf Monate vorher melden, dass er ein Kraftwerk stilllegen will. Notfalls würde dies nicht genehmigt. Auch bei der Gasversorgung sehe der Gesetzentwurf schädliche Eingriffe vor, so Müller. Geplant ist, die Versorger zu festen Gaslieferverträgen zu zwingen. Die sind teurer als jederzeit kündbare. Knapp 2 Euro müsste ein Durchschnittshaushalt pro Jahr zusätzlich bezahlen, wenn das Gesetz kommt.

Das BDEW-Modell werde für die Verbraucher billiger, behaupten die Gutachter. Man verhandle seit langem mit der Politik, sagte Müller, aber „die Gespräche kommen nicht in Gang“. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, man prüfe den BDEW-Vorschlag, er würde aber „ebenfalls Gesetzesänderungen erfordern“.

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