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Bundesgerichtshof zu FilmreiheMiss Moneypenny ist ein Nobody

Eine Firma darf sich so nennen wie die Sekretärin von James Bond, schließlich sei sie keine echte Person. Rechtlich ist das korrekt. Und feministisch?

Miss Moneypenny wurde unter anderem von den Schauspielerinnen Lois Maxwell (l) und Samantha Bond gespielt Foto: Richard Chambury/ZUMA Wire/dpa

In den Romanen von Ian Fleming, der Vorlage für die „James Bond“-Filme, hat sie nicht mal einen Vornamen: Miss Moneypenny, heißt sie da einfach. Ihr Job: Vorzimmerdame, wie man einst sagte, von M, dem Chef (in manchen Filmen auch der Chefin) des britischen Auslandsgeheimdiensts MI6.

Eine gewisse amouröse Leidenschaft für Bond wird ihr in den Filmen angehängt, und mal bekommt sie auf der Leinwand dann doch einen Namen. In „Skyfall“ von 2012 heißt sie Eve, und seit „You only live twice“ (1967) weiß man: Die Frau saß nicht immer schon im Vorzimmer, sondern war auch mal im Dienst des Women's Royal Naval Service. Gespielt wurde sie unter anderem von Lois Maxwell und Samantha Bond.

So nebensächlich die Sekretärinnen-Rolle in den „Bond“-Filmen sein mag: Man verbindet den Namen der guten Frau sofort mit ihrem Job. Sie organisiert ihrem Chef (oder ihrer Chefin) den Kalender und auch sonst alles. Eine Firma kam auf die Idee, sich das zu Nutze zu machen, und bietet unter dem Namen my moneypenny persönliche Assistenzen für Vielbeschäftigte an.

Das geht nicht, fand der Amazon-Konzern, bei dem sowohl die Nutzungsrechte als auch die künstlerische Leitung des „James Bond“-Universums liegen. Doch, die Firma darf den Namen nutzen, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, und die Klage von Amazon abgewiesen.

Amazon verliert Prozess

Die Begründung, die am Donnerstag öffentlich gemacht wurde, lautet: Die Figur der „Moneypenny“ sei „nicht individuell genug“. Es fehle sowohl an einer „optischen Ausgestaltung“ der Figur als auch an einem „hinreichend individualisierten Character mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit“. Mit anderen Worten und etwas nüchterner gesagt: Miss Moneypenny ist keine eigene Marke, die es zu schützen gilt. „Nicht titelfähig“, sagen Jurist*innen.

Da steht Miss Moneypenny endlich mal in allen Instanzen im Mittelpunkt – nur damit dann höchstrichterlich bestätigt wird, dass die Figur wirklich unwichtig ist. Auch wenn das natürlich längst wusste, wer ein paar „Bond“-Filme geguckt hatte, in die der Feminismus bisher eher verhalten Einzug gehalten hat: Trotz Judi Dench als MI6-Chefin „M“ behielt Bond das Steuer eines schnellen Autos bisher lieber selbst in der Hand und seine Girls sahen vor allem gut aus, selbst wenn sie mitunter schon mal selbst schießen dürfen. Aber das kann ja noch werden, jetzt, wo „007“ im zuletzt erschienenen Film „No time to die“ wohl definitiv das Zeitliche gesegnet hat und alle über eine neue weibliche Bond diskutieren.

Derweil stellt sich die Frage: Nur weil der Bundesgerichtshof einem Unternehmen erlaubt, mit dem Abziehbild einer Vorzimmerdame (nett anzusehen, aber unwichtig) zu werben – sollte man es dann auch tun? Es wäre eine schöne Pointe, wenn my moneypenny sich exakt wegen dieser BGH-Begründung umbenennen würde.

Immerhin: Laut Webseite der Assistent*innen-Vermittlung wird die Firma von einer Chefin geführt. Einen Vornamen hat sie auch.

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