Bundesrat entscheidet über Mindestlohn: Minimum 8,50 Euro die Stunde

Der Bundesrat hat mehrheitlich für den Mindestlohn gestimmt. Doch das Thema ist damit noch lange nicht vom Tisch.

Für Callcenter-Mitarbeiter wäre die Einführung von Mindestlöhnen eine deutliche Verbesserung. Bild: dpa

BERLIN taz | Eine einheitliche Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro – das hat am Freitag der Bundesrat beschlossen. Wird daraus irgendwann ein Gesetz, dürfte kein Beschäftigter in Deutschland weniger verdienen. So wollen es acht Bundesländer, in denen die SPD mitregiert, darunter auch das Saarland mit seiner Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).

Über die Löhne der Beschäftigten verhandeln in Deutschland eigentlich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Weil die traditionellen Sozialpartner aber in zahlreichen Branchen Einfluss und Mitglieder verlieren, zahlen viele Firmen inzwischen 5 Euro brutto pro Stunde oder weniger, wovon die Beschäftigten kaum leben können.

Deshalb hat die Bundesregierung aus Union und FDP in den vergangenen Jahren bereits politisch fixierte Mindestlöhne für knapp vier Millionen Arbeitnehmer durchgesetzt, darunter die Branchen der Zeitarbeit und der Gebäudereiniger. Das reicht SPD, Grünen und Linker jedoch nicht. Um Niedriglöhne beispielsweise im Einzelhandel und in Callcentern zu verhindern, befürworten sie einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für ganz Deutschland.

Solange SPD und Grüne nicht die Regierung stellen, dürfte daraus aber kein Gesetz werden. Denn besonders die FDP im Bundestag lehnt den starren Mindestlohn für alle ab. Sie plädiert für „ausdifferenzierte Lösungen nach Branchen und Regionen“, sagte FDP-Vizefraktionschef Heinrich Kolb, „nur so ist sichergestellt, dass Mindestlöhne keine Arbeitsplätze kosten.“

Von der Leyen: „Mindestlohn ist notwendig“

Weil die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Sozialflügel der CDU, seit Jahren Druck macht, neigt die Union dagegen schon mehr in Richtung einer einheitlichen Lohnuntergrenze. Im Bundestag am Freitag sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Es ist so, dass ein Mindestlohn meines Erachtens notwendig ist.“ Aber in der Partei ist die Lage nicht klar: Der CDU-Wirtschaftsrat warnt weiterhin vor einem „Jobdesaster“.

Beispiele für Branchen, in denen zusätzliche Mindestlöhne Verbesserungen brächten, sind der Einzelhandel und die Callcenter. Für die Geschäfte, Supermärkte und Discounterfilialen des Einzelhandels existieren zwar regionale Tarifverträge, die die Gewerkschaft Ver.di mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) abgeschlossen hat. Auch Lohnuntergrenzen haben die Tarifpartner vereinbart – in Schleswig-Holstein beispielsweise 7,50 Euro, in Baden-Württemberg 9,26 Euro pro Stunde. Doch diese Untergrenzen sind nicht allgemein verbindlich: Unternehmen, die nicht Mitglied im HDE sind, müssen sie nicht einhalten.

In Discountern und Supermärkten arbeiten beispielsweise heute viele Beschäftigte, die Regale ein- und ausräumen – im Auftrag externer Firmen, bei denen sie angestellt sind. Diese zahlen nicht selten weniger als 6 Euro brutto pro Stunde.

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