Bundesratsbeschluss: Länder wollen Fracking erschweren

Die Länder fordern: Wer Gas aus Gestein pressen will, soll zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtet werden. Nun muss die Regierung Stellung beziehen.

Der Länderbeschluss ist ganz im Sinne dieser beiden Aktivisten. Bild: dpa

BERLIN taz | Strengere Vorschriften fürs Gasbohren: In Zukunft sollen Vorhaben, Erdgas mit der umstrittenen Hydraulic-Fracturing-Methode (Fracking) zu fördern, verpflichtend auf ihre Umweltverträglichkeit getestet werden. Einen entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung angenommen. Die Bundesregierung muss dazu vor der nächsten Bundestagswahl Stellung nehmen. Zugleich scheiterten Grüne und Linke im Bundestag damit, ein zweijähriges Moratorium für Fracking zu erlassen.

Die Förderung von Kohle, Öl und Erdgas ist in Deutschland durch das Bundesberggesetz geregelt. KritikerInnen gilt es schon länger als intransparent und umweltfeindlich. „Oft werden Genehmigungen erteilt, ohne Bewohner oder Grundbesitzer mit einzubeziehen“, kritisiert Dirk Jansen vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Die Ausweitung von Umweltprüfungen sei als „Schritt in die richtige Richtung“ zu begrüßen. Das allein sei aber zu wenig; Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern, Bohrungen nach Erdgas mittels Fracking generell zu verbieten. Eine Einzelfallprüfung garantiere schließlich noch nicht, dass Genehmigungen abgelehnt werden.

Fracking dient der Gewinnung von Gas, das in kleinen Hohlräumen oder am Gestein festsitzt. Wasser und Sand, zum Teil versetzt mit Chemikalien, werden in den Boden gepresst. Dadurch entstehen Risse im Stein, und das Gas kann entweichen. In den USA wird die Methode bereits im großen Stil angewandt, der Gaspreis ist seitdem rapide gefallen.

Gegner des Verfahrens befürchten eine Belastung von Grund- und Trinkwasser durch die beigesetzten, zum Teil sehr giftigen Chemikalien und das rückfließende Bodenwasser, in dem sich Kohlenwasserstoff und radioaktive Substanzen befinden können. Zu den Chemikalien, die in die Bohrlöcher gepumpt werden, gehören Säuren, Biozide und das krebserregende Benzol.

Ministerium mit Erkenntnislücken

In der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schätzt man die Risiken von Grundwasserverschmutzungen allerdings eher gering ein: Gesteinsschichten und Dichtungen an Bohrlöchern böten genügend Schutz. Der BUND verweist dagegen auf Fälle in den USA, wo es bereits zu Leckagen gekommen ist. Ein Gutachten des Bundesumweltministeriums vom September stellte erhebliche „Erkenntnislücken“ bezüglich Risiken fest und plädierte für strenge Auflagen und ein Verbot in Wasserschutzgebieten.

Darum musste der Bundesrat heute über einen weiteren Antrag Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins entscheiden: Zusätzlich zur verpflichtenden Umweltprüfung wollten sie den Einsatz giftiger Chemikalien verbieten, solange nachteilige Folgen für Umwelt und Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können. Der Bundestag solle sich verpflichten, die Auswirkungen der Technik in einem „transparenten Prozess“ zu klären. Dieser Antrag wurde nun zur Prüfung in entsprechende Ausschüsse verwiesen.

Die BGR hat in ihrem letzten Rohstoffbericht die weltweiten Ressourcen von Gas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten – so werden unter anderem die Gasvorkommen genannt, die per Fracking erschlossen werden – auf über 700 Billionen Kubikmeter geschätzt. Zum Vergleich: Die derzeit nachgewiesenen Erdgasreserven betragen 197 Billionen Kubikmeter.

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