Bundestag befasst sich mit Trump-Dekret: Fragestunde zum US-Einreiseverbot

Wie viele mussten draußen bleiben? Das Dekret des US-Präsidenten betraf auch Deutsche. Die Regierung soll nun prüfen, um wen genau es ging.

Frau hält gelbes Schild hoch mit Hashtag #NoMuslimBan

Hat erfolgreich protestiert: Frankfurter Demonstrantin am ersten Februar Foto: dpa

BERLIN taz | Der Bundestag befasst sich erneut mit dem US-amerikanischen Einreiseverbot. Die Bundesregierung muss in ihrer Fragestunde berichten, wie viele deutsche Staatsbürger*innen mit welchem Hintergrund betroffen sind.

Die Frage, wie vielen Deutschen „der Reiseantritt verwehrt bzw. die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert“ wurde, hat der Abgeordnete Volker Beck eingereicht. Außerdem bat der Grüne, die Zahlen nach Staatsangehörigkeiten und Visabesitz aufzuschlüsseln.

„Die Bundesregierung kann es nicht zulassen, dass die Regierung in Washington manche Deutsche anders behandelt als andere, weil sie ihnen aufgrund einer weiteren Staatsangehörigkeit eine bestimmte religiöse Überzeugung zuschreibt“, kommentierte Beck gegenüber der taz.

Der neue US-Präsident hatte den Staatsbürger*innen von sieben Ländern per Dekret die Einreise in die USA verboten. Betroffen waren auch Menschen, die bereits ein Visum oder eine Green Card hatten. In den wenigen Tagen, in denen das Verbot galt, war in Deutschland unklar, ob deutsche Doppelstaatler*innen betroffen waren.

Menschen nicht nach Identitäten sortieren

Inzwischen ist das Einreiseverbot aufgehoben, weil mehrere Gerichte es für rechtswidrig erklärt hatten.

Der US-Präsident hatte das Dekret damit gerechtfertigt, dass von Menschen aus Libyen, Somalia, Syrien, Iran, Irak und Jemen Terrorgefahr ausgehe, weil es in ihren Heimatländern viele Muslim*innen gibt.

Der Grüne Beck kann diese Argumentation nicht nachvollziehen und will dafür sorgen, dass das Thema nicht zu schnell wieder von der Agenda verschwindet. Er meint, der sogenannte Muslim ban gefährde Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. „Wir dürfen die Menschen nicht nach Identitäten in Gruppen sortieren und diesen Gruppen dann unterschiedliche Rechte zuweisen“, sagte Beck. Seine Frage wird die Bundesregierung am Mittwoch beantworten.

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