Bundestagsantrag gegen Antisemitismus: Nur die Linke spielt nicht mit

Der Bundestag fordert einen Beauftragten für Antisemitismus von der Regierung. Die Linke enthält sich bei dem Antrag von Union, SPD, Grüne und FDP.

Menschen an einer Wahlurne im Bundestag

Zustimmung ohne Die Linke: Abstimmung im Bundestag Foto: dpa

BERLIN epd | Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag die Berufung eines unabhängigen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung gefordert. Im Parlament wurde ein gemeinsamer Antrag von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedet, der die Einrichtung dieser Stelle und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Judenhass verlangt. Auch die AfD stimmte für den Antrag. Die Linkspartei enthielt sich. Zuvor hatte die Partei kritisiert, dass sie nicht an dem Antrag mitarbeiten durfte.

Die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten war eine der wesentlichen Empfehlungen der vom Bundestag eingesetzten Expertenkommission Antisemitismus, die im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Der Beauftragte soll dem Antrag zufolge ressortübergreifend Maßnahmen der Bundesregierung gegen Judenhass koordinieren sowie Ansprechpartner für jüdische Gemeinden, Zivilgesellschaft und Bundesländer sein.

Die Festlegung auf eine Ansiedlung des Beauftragten im Bundesinnenministerium aus einer ursprünglichen Antragsfassung aus der Unionsfraktion findet sich im verabschiedeten Dokument nicht mehr. Die SPD plädiert dafür, dass der Beauftragte seinen Sitz im Kanzleramt hat.

In dem Antrag wird zudem eine umfassendere Förderung von Projekten gegen Antisemitismus verlangt und eine Überprüfung des Straf- und Versammlungsrechts gefordert, um „wirksam“ gegen das Verbrennen der israelischen Flagge vorgehen zu können. Solche Fahnenverbrennungen, die es im Dezember auf einer Demonstrationen in Berlin gegeben hatte, werden in dem Antrag verurteilt. Es seien nicht einfach Flaggen eines ausländischen Staates, betonte der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU). „Die Flagge Israels hat hier eine besondere Bedeutung“, sagte er.

Antisemitismus in Form pauschaler Israelkritik wird auch am Beispiel von Aufrufen zum Boykott israelischer Waren verurteilt. Zudem fordert der Antrag die Bundesländer auf, antisemitische Aufstachelungen als „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bei möglichen Abschiebungen zu werten.

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