Bundestrojaner fast einsatzbereit: Rasche Entscheidung über Freigabe

Entwicklung und Tests der Spionagesoftware sind abgeschlossen. Eine unabhängige Prüfung gibt es naturgemäß nicht. Die Opposition kritisiert das.

Ein Schaukelpferd von oben

Das Bundesamt für Materialprüfung hat den Bundestrojaner auf Herz und Nieren geprüft. Foto: Tachikoma/photocase.de

BERLIN afp | Das Bundesinnenministerium will in Kürze über die Freigabe des „Bundestrojaners“ entscheiden. Das Bundeskriminalamt hat die Software zur Telekommunikation bei Computern und Smartphones fertiggestellt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag sagte. Über die Freigabe solle noch in dieser Woche entschieden werden.

Den Angaben zufolge sind die notwendigen Test und die Prüfung durch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff abgeschlossen. Deswegen könnte es sehr schnell gehen mit der Freigabe. Zunächst hatte der Deutschlandfunk über die Fertigstellung des Bundestrojaners berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft. Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen, urteilten die Karlsruher Richter.

Die Grünen bezweifelten, ob der Einsatz des jetzt entwickelten Bundestrojaners mit dem Grundgesetz im Einklang steht. „Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten“, erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Eine Prüfung sei bisher nicht möglich gewesen, da die zuständigen Firmen den Einblick in den Quellcode verwehrten.

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