Bundesverfassungsgericht und ESM: Gauweilers Antrag chancenlos

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Peter Gauweilers (CSU) abgewiesen. Der Verkündungstermin für die Euro-Entscheidung bleibt bestehen.

Erstmal gescheitert: Peter Gauweiler. Bild: dpa

FREIBURG taz | Peter Gauweiler hat das Bundesverfassungsgericht nun doch nicht aus dem Tritt gebracht. Karlsruhe wird trotz Zusatzantrag des CSU-Politikers am Mittwoch wie geplant sein Eilurteil zum Eurorrettungsschirm ESM verkünden.

Gauweiler hatte das Verfahren am Wochenende noch einmal aufgemischt. In einem Eilantrag kritisierte er den Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) von voriger Woche, Staatsanleihen von Krisenländern in unbeschränkter Höhe aufzukaufen, um deren Zinsen zu senken. Die EZB habe sich damit eine Kompetenz angemaßt, die ihr nicht zustehe, monierte der Ziehsohn des einstigen CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Damit entstünden neue Risiken, die der Bundestag nicht kontrollieren könne.

Gauweiler hatte deshalb beantragt, dass die deutsche Ratifizierung des ESM so lange unterbleibt, bis die EZB ihren Beschluss zurücknimmt. Als Hilfsantrag verlangte Gauweiler eine Verschiebung des ESM-Urteils, falls die Richter mehr Zeit für die Beratung brauchen.

Die Richter des Zweiten Senats kamen zu dem Schluss, dass das Urteil nicht verschoben werden muss. Am Dienstag berieten sie erneut über Gauweilers neue Schriftsätze. Das spricht dafür, dass sie am Mittwoch wohl nicht nur die ursprünglichen Klagen gegen die ESM-Ratifizierung ablehnen werden, sondern auch Gauweilers neues Vorbringen.

Das liegt auch nahe. Ob die EZB gegen EU-Recht verstößt, hat nicht Karlsruhe zu entscheiden, sondern der Europäische Gerichtshof. Zudem ist es keineswegs eindeutig, dass die EZB ihr Mandat überschritten hat. Verboten ist ihr nur der „unmittelbare Erwerb“ von Staatsanleihen, nicht der Aufkauf von Anleihen auf dem Markt, auf dem sie gehandelt werden.

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