Chinesischer Bürgerrechtler verurteilt: Haftstrafe wegen Kritik im Internet

Ein chinesiches Gericht hat den Bürgerrechtler Zhai Yanmin zu drei Jahren Haft verurteilt. Rund 300 Prozesse gegen Menschenrechtler stehen noch aus.

Polizeikontrollen vor dem Gerichtsgebäude in Tianjin

Polizisten kontrollieren vor dem Gericht in Tianjin die Ehefrau eines Angeklagten Foto: ap

HONGKONG/FRANKFURT A.M. (epd) | In China ist das erste Urteil gegen einen von rund 300 Menschenrechtlern, Anwälten und Aktivisten ergangen, die seit Mitte 2015 festgenommen und der Subversion beschuldigt wurden. Der Bürgerrechtler Zhai Yanmin wurde am Dienstag wegen kritischer Online-Kommentare zu drei Jahren Haft verurteilt, wie die chinesische Tageszeitung China Daily online berichtete.

Das Gericht in Tianjin setzte die Strafe für vier Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit muss der 55-Jährige mit strengster Überwachung rechnen. Jede politische Betätigung ist verboten.

Das Gericht befand, Zhai habe sich der Subversion schuldig gemacht. Seine Kommentare im Internet seit 2012 hätten die nationale Sicherheit und die gesellschaftliche Stabilität gefährdet. Der Prozess dauerte laut China Daily nur drei Stunden. Zhai habe sich schuldig bekannt. Er ist seit Juni 2015 in Haft, als er mit einer Gruppe vor einem Gericht gegen einen Prozess protestiert hatte.

Nach Angaben der in Hongkong erscheinenden South China Morning Post will Zhai nicht in Berufung gehen. Seine Frau Lin Ermin kündigte jedoch rechtliche Schritte gegen das „absolut nicht hinnehmbare Urteil“ an. Der von ihr engagierte Anwalt habe keinerlei Zugang zu Zhai gehabt. Auch wenn Zhai auf Bewährung freikomme, sei das kein Leben, weil er sich nicht äußern könne, sagte sie der South China Morning Post.

Zhai hatte als Student bereits an der Demokratiebewegung 1989 teilgenommen, die blutig niedergeschlagen worden war. Er wurde seither mehrmals inhaftiert, zumeist weil er für inhaftierte Menschenrechtler demonstriert hatte.

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