Chronologie Hutu-Milizenführer: Der Weg des Verbrechens

Wie sah der Anklageweg der ruandischen Hutu-Milizenführer Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni aus, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt wurden? Eine Chronologie.

Auf der Flucht vor dem Verbrechen: Flüchlingslager im Ostkongo. Bild: dpa

2000: Die im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Soldaten gründen die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) als neue Dachorganisation. Ignace Murwanashyaka, Zivilist in Deutschland, wird als Vizepräsident und dann als Präsident vorgeschlagen.

17. März 2000: Das deutsche BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gewährt Ignace Murwanashyaka in Deutschland Asyl, nachdem er politische Verfolgung in Ruanda geltend gemacht hat.

Januar 2001: Murwanashyaka reist in den Kongo zur militärischen Ausbildung.

Dezember 2001: Ein FDLR-Kongress in Kinshasa bestätigt Murwanashyaka als Präsident.

Juni 2005: Murwanashyaka übersteht einen FDLR-internen Putschversuch und wird wiedergewählt.

1. November 2005: UN-Reise- und Finanzsanktionen gegen Murwanashyaka treten in Kraft, sie werden auch von der EU übernommen.

22. Februar 2006: Das BAMF widerruft Murwanashyakas Asylstatus, während er seine Truppen im Kongo besucht.

8. April 2006: Beim Rückflug nach Deutschland wird Murwanashyaka verhaftet und kommt in Abschiebehaft.

27. April 2006: Murwanashyaka kommt wieder frei, zugleich nimmt die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf.

2. Mai 2006: Die Stadt Mannheim untersagt Murwanashyaka die politische Betätigung.

November 2006: Ein Ermittlungsverfahren gegen den FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni wegen des Verdachts auf Geldwäsche wird eingestellt.

Juli 2007: Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Murwanashyaka wird eingestellt.

April 2008: Eine ahnungslose Bundestagsdelegation im Ostkongo muss sich massive Kritik von Kongolesen und UNO wegen der Führung der FDLR aus Deutschland heraus anhören und gesteht, dass sie darüber nichts weiß.

23. April 2008: Unter der Überschrift „Deutschland duldet Terrorchef“ berichtet die taz als erste deutsche Zeitung ausführlich über Murwanashyakas Rolle bei der FDLR.

7. Mai 2008: Die Bundesregierung bestätigt die Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Murwanashyaka wegen des Verdachts auf politische Betätigung.

14. Juli 2008: Musoni verliert den Zugang zum Justizministerium Baden-Württemberg, wo er jahrelang als Mitarbeiter einer EDV-Firma Computer wartete und nach eigenen Angaben in den Kongo telefonierte. Erst am 10. Juli 2008 fiel er durch eine Sicherheitsprüfung.

16. Juli 2008: Ruandas Generalstaatsanwalt lässt Murwanashyaka zur Fahndung ausschreiben, aber er landet auf keiner deutschen Fahndungsliste.

2. Halbjahr 2008: Bundesanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen gegen Murwanashyaka auf.

3. November 2008: Gegenüber dem ARD-Magazin „Fakt“ prahlt Murwanashyaka, er wisse alles, was die FDLR mache.

8. Dezember 2008: OLG Karlsruhe lehnt Ruandas Auslieferungsantrag für Murwanashyaka ab.

13. Dezember 2008: Verwaltungsgericht Ansbach gibt Murwanashyakas Klage gegen den Verlust seines Asylstatus statt.

4. März 2009: Amtsgericht Mannheim verurteilt Murwanashyaka wegen Verstoßes gegen seine Aufenthaltsbedingungen auf Bewährung. Er erhält daraufhin ein Kommunikationsmittelverbot, das er nicht einhält.

18. Juni 2009: Landgericht Mannheim verurteilt Murwanashyaka wegen fortgesetzter Verstöße zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.

28. August 2009: Die Webseite www.fdlr.org wird vom Netz genommen, nachdem die taz den deutschen Provider OVH fragt, wieso sie die Seite trotz UN-Kommunikationssanktionen gegen die FDLR betreibt.

10. Oktober 2009: In einer taz-Recherche „Die Befehle kommen aus Deutschland“ wird die Führungsrolle Murwanashyakas bei FDLR-Verbrechen im Kongo genau dargelegt.

17. November 2009: Murwanashyaka und Musoni werden in Baden-Württemberg verhaftet.

22. Juli 2010: Bundesgerichtshof bestätigt Fortdauer der Untersuchungshaft.

11. Oktober 2010: FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana wird in Paris festgenommen und später an den Internationalen Strafgerichtshof ausgeliefert.

17. Dezember 2010: Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Murwanashyaka und Musoni in Stuttgart.

31. März 2011: Bundesverwaltungsgericht entzieht Murwanashyaka endgültig das politische Asyl.

4. Mai 2011: Hauptverhandlung gegen Murwanashaka und Musoni beginnt in Stuttgart.

23. Dezember 2011: Internationaler Strafgerichtshof lässt Mbarushimana wieder frei, nachdem er die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Mangel an Beweisen abgelehnt hat.

13. Juli 2012: Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura.

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