Wie sah der Anklageweg der ruandischen Hutu-Milizenführer Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni aus, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt wurden? Eine Chronologie.

Auf der Flucht vor dem Verbrechen: Flüchlingslager im Ostkongo. Bild: dpa
2000: Die im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Soldaten gründen die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) als neue Dachorganisation. Ignace Murwanashyaka, Zivilist in Deutschland, wird als Vizepräsident und dann als Präsident vorgeschlagen.
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17. März 2000: Das deutsche BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gewährt Ignace Murwanashyaka in Deutschland Asyl, nachdem er politische Verfolgung in Ruanda geltend gemacht hat.
Januar 2001: Murwanashyaka reist in den Kongo zur militärischen Ausbildung.
Dezember 2001: Ein FDLR-Kongress in Kinshasa bestätigt Murwanashyaka als Präsident.
Juni 2005: Murwanashyaka übersteht einen FDLR-internen Putschversuch und wird wiedergewählt.
1. November 2005: UN-Reise- und Finanzsanktionen gegen Murwanashyaka treten in Kraft, sie werden auch von der EU übernommen.
22. Februar 2006: Das BAMF widerruft Murwanashyakas Asylstatus, während er seine Truppen im Kongo besucht.
8. April 2006: Beim Rückflug nach Deutschland wird Murwanashyaka verhaftet und kommt in Abschiebehaft.
27. April 2006: Murwanashyaka kommt wieder frei, zugleich nimmt die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf.
2. Mai 2006: Die Stadt Mannheim untersagt Murwanashyaka die politische Betätigung.
November 2006: Ein Ermittlungsverfahren gegen den FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni wegen des Verdachts auf Geldwäsche wird eingestellt.
Juli 2007: Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Murwanashyaka wird eingestellt.
April 2008: Eine ahnungslose Bundestagsdelegation im Ostkongo muss sich massive Kritik von Kongolesen und UNO wegen der Führung der FDLR aus Deutschland heraus anhören und gesteht, dass sie darüber nichts weiß.
23. April 2008: Unter der Überschrift „Deutschland duldet Terrorchef“ berichtet die taz als erste deutsche Zeitung ausführlich über Murwanashyakas Rolle bei der FDLR.
7. Mai 2008: Die Bundesregierung bestätigt die Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Murwanashyaka wegen des Verdachts auf politische Betätigung.
14. Juli 2008: Musoni verliert den Zugang zum Justizministerium Baden-Württemberg, wo er jahrelang als Mitarbeiter einer EDV-Firma Computer wartete und nach eigenen Angaben in den Kongo telefonierte. Erst am 10. Juli 2008 fiel er durch eine Sicherheitsprüfung.
16. Juli 2008: Ruandas Generalstaatsanwalt lässt Murwanashyaka zur Fahndung ausschreiben, aber er landet auf keiner deutschen Fahndungsliste.
2. Halbjahr 2008: Bundesanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen gegen Murwanashyaka auf.
3. November 2008: Gegenüber dem ARD-Magazin „Fakt“ prahlt Murwanashyaka, er wisse alles, was die FDLR mache.
8. Dezember 2008: OLG Karlsruhe lehnt Ruandas Auslieferungsantrag für Murwanashyaka ab.
13. Dezember 2008: Verwaltungsgericht Ansbach gibt Murwanashyakas Klage gegen den Verlust seines Asylstatus statt.
4. März 2009: Amtsgericht Mannheim verurteilt Murwanashyaka wegen Verstoßes gegen seine Aufenthaltsbedingungen auf Bewährung. Er erhält daraufhin ein Kommunikationsmittelverbot, das er nicht einhält.
18. Juni 2009: Landgericht Mannheim verurteilt Murwanashyaka wegen fortgesetzter Verstöße zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
28. August 2009: Die Webseite www.fdlr.org wird vom Netz genommen, nachdem die taz den deutschen Provider OVH fragt, wieso sie die Seite trotz UN-Kommunikationssanktionen gegen die FDLR betreibt.
10. Oktober 2009: In einer taz-Recherche „Die Befehle kommen aus Deutschland“ wird die Führungsrolle Murwanashyakas bei FDLR-Verbrechen im Kongo genau dargelegt.
17. November 2009: Murwanashyaka und Musoni werden in Baden-Württemberg verhaftet.
22. Juli 2010: Bundesgerichtshof bestätigt Fortdauer der Untersuchungshaft.
11. Oktober 2010: FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana wird in Paris festgenommen und später an den Internationalen Strafgerichtshof ausgeliefert.
17. Dezember 2010: Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Murwanashyaka und Musoni in Stuttgart.
31. März 2011: Bundesverwaltungsgericht entzieht Murwanashyaka endgültig das politische Asyl.
4. Mai 2011: Hauptverhandlung gegen Murwanashaka und Musoni beginnt in Stuttgart.
23. Dezember 2011: Internationaler Strafgerichtshof lässt Mbarushimana wieder frei, nachdem er die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Mangel an Beweisen abgelehnt hat.
13. Juli 2012: Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura.
Die Sicherheitsberater kommen aus den USA, die Polizisten aus Pakistan: Bahreins Königshaus traut dem eigenen Volk nicht. Zu Recht, denn es protestiert täglich. von Marc Thörner

Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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25.11.09 - UN-Bericht über ruandische Geschäfte:Terrormiliz wäscht Geld in Deutschland
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19.11.09 - Nach Verhaftungen in Deutschland: Hutu-Milizen kopflos, nicht kraftlos
17.11.09 - Terror von Deutschland aus: BKA nimmt Hutu-Milizführer fest
09.10.09 - Terror im Ostkongo: Die Befehle kommen aus Deutschland
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30.08.09 - Auf Anfrage der taz: Webseite der Hutu-Miliz abgeschaltet
15.05.09 - Terror gegen Zivilisten: Kongos schmutziger Krieg
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