Corona und Geflüchtete: Zur Quarantäne in den Knast

Sechs coronainfizierte Asylsuchende aus Bielefeld wurden im Abschiebeknast Büren isoliert. Obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen.

Ein Mann schaut aus einem vergitterten Fenster

Das ist die Aussicht von Insassen der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Büren Foto: picture alliance/Friso Gentsch/dpa

BERLIN taz | Nordrhein-Westfalen hat coronainfizierte Asylsuchende zur Quarantäne in ein Gefängnis gesperrt. Die Bezirksregierung Detmold bestätigte der taz, dass dazu sechs Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bielefeld am 11. April in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht wurden. Die LEA war vom Gesundheitsamt an jenem Tag unter Quarantäne gestellt worden.

Die sechs mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Geflüchteten seien „sicher symptomfrei“ gewesen, hätten aber „nachhaltig und in aggressiver Weise gegen Quarantäneanordnungen verstoßen“, die das Gesundheitsamt Bielefeld verfügt hatte, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Nähere Angaben zum „aggressiven Verhalten“ machte er nicht. Die sechs wurden in Polizeigewahrsam genommen, ein Richter habe anschließend ihre Inhaftierung jeweils einzeln verfügt.

In der Abschiebehaftanstalt Büren seien die sechs in einem separaten Häuserblock mit „Einzelzimmern“ untergebracht worden. Zu diesem Zeitpunkt seien sie bereits etwa zehn Tage infiziert gewesen. Zwei der sechs Asylsuchenden haben das Gefängnis bis zum Montag wieder verlassen, weil ihre Testergebnisse negativ waren. Die anderen würden weiterhin täglich getestet, mit einem negativen Testergebnis sei „bald zu rechnen“, so die Bezirksregierung. Im Gefängnis hätten sich die Infizierten „ordentlich verhalten“, die MitarbeiterInnen seien mit Schutzkleidung ausgestattet worden, wie es auch im Fall einer Coronainfektion eines Ausreisepflichtigen passiert wäre.

„Unverhältnismäßig hart bestraft“

In die ehemalige JVA Büren kommen normalerweise nur Menschen, deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Auf den Vorgang aufmerksam gemacht hatte der Detmolder „Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ „Offenbar ist die Abschiebehaftanstalt Büren jetzt offizielles Gefängnis für Flüchtlinge bei Inhaftierungen nach dem Infektionsschutzgesetz“, sagte Vereinssprecher Frank Gockel. Eigentlich würden Menschen in vergleichbaren Fällen aus Seuchenschutzgründen in speziellen Krankenhäusern untergebracht. „Warum bei geflüchteten Menschen dieser Sonderweg eingeschlagen wird, bleibt offen“, so Gockel.

Die Haftanstalt in Büren sei für Quarantäne „überhaupt nicht geeignet“, sagte Gockel weiter. Weder gebe es ausreichend qualifiziertes medizinisches Personal noch sei das übrige Personal entsprechend geschult worden. Problematisch sei die Infektionsgefährdung der regulären Abschiebehäftlinge.

Gockel kritisierte die „Ausgangssituation“ dieser Fälle von Quarantäne-Haft. „Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben, statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren.“ Es werde offenbar ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen, gleichzeitig würden sie bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen „unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt“.

Kundgebung in Köln

Für Dienstagabend ist deshalb eine Kundgebung in Köln angemeldet, um die Evakuierung der dortigen Sammelunterkünfte zu fordern. „Gedrängt auf engem Raum leben die Menschen ohne jede Möglichkeit, sich in angemessener Weise vor einer Corona-Infektion zu schützen. Es gibt keine Atemschutzmasken, die Desinfektionsmittelspender sind leer, zehn Menschen teilen sich eine Toiletten- und Duscheinheit“, heißt es im Aufruf zu der Demo.

Die OrganisatorInnen setzen auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig aus der vergangenen Woche. Das hatte dem Eilantrag eines Asylbewerbers stattgegeben. Der Mann hatte argumentiert, er könne die in der sächsischen Corona-Verordnung geforderten Abstandsregeln von 1,50 Metern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nicht einhalten. Er sei zusammen mit einer weiteren Person in einem vier Quadratmeter großen Raum untergebracht und müsse sich Küche und sanitäre Einrichtungen mit 50 weiteren Menschen teilen.

Das Gericht erklärte, die Ausbreitung der durch das Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19 müsse auch in Unterkünften für Asylbewerber zwingend verhindert werden. In Köln stellten BewohnerInnen der Sammelunterkünfte mit Bezug auf das Urteil nun Anträge auf Entlassung.

Tod in Schweinfurt

Am 21. April war ein 60-jähriger Armenier aus dem „Ankerzentrum“ genannten Abschiebelager im unterfränkischen Geldersheim bei Schweinfurt an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben. Das Heim war, wie ein gutes Dutzend andere Einrichtungen bundesweit, nach positiven Corona-Tests von BewohnerInnen zuvor unter Quarantäne gestellt worden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.