DAILY DOPE (552): Freiburger Teilzeit-Modell

In Baden-Württemberg stellt der Justizminister eine neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor. Zwei Staatsanwälte kümmern sich nun ein wenig ums Thema Doping.

Wünscht sich, dass gedopte Athleten künftig wegen „Sportbetrug“ bestraft werden können: Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD). Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Stuttgarter Landesregierung hat ein Versprechen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag umgesetzt. In Freiburg wurde eine Schwerpunkt-staatsanwaltschaft zur landesweiten Verfolgung von Dopingdelikten eingerichtet. Baden-Württemberg ist das zweite Land, das diesen Schritt geht. Bisher gibt es nur in München eine derartige Einrichtung.

Das Land hat genau eine zusätzliche Personalstelle bewilligt, die sich nun ein Staatsanwalt und eine Staatsanwältin hälftig teilen. In ihrer übrigen Arbeitszeit arbeiten die Ermittler weiter in der Abteilung für Drogendelikte und organisierte Kriminalität. Die Staatsanwälte kennen sich also auch mit Telefonüberwachung und ähnlichen Ermittlungsmethoden gut aus.

Freiburg wurde als Standort ausgewählt, weil es hier wegen der Verfahren gegen Sportärzte der Freiburger Uniklinik bereits besonders viel Erfahrung und Fachwissen gab. Vorher war für Dopingfälle die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Täters zuständig. Auch künftig wird nur die Staatsanwaltschaft zentralisiert.

Die Gerichtsverfahren bleiben dezentral, es wird keine spezialisierten Richter geben. „Das ist mit dem Gerichtsverfassungsgesetz, einem Bundesgesetz, nicht möglich“, sagte Landesjustizminister Rainer Stickelberger, der die neue Einrichtung vorstellte.

Fälle aus dem Freizeit-, Amateur- und Profisport

Die Freiburger Dopingstaatsanwaltschaft wird sich um alle Fälle kümmern, bei denen Arzneimittel zum Doping im Freizeit-, Amateur- und Profisport verwendet werden. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren im Land stark an, von 16 Fällen im Jahr 2008 auf immerhin 335 Verfahren 2011.

Für Wettbetrug und andere Delikte mit Sportbezug sind weiter die dezentralen Staatsanwaltschaften zuständig. Auch an den strafrechtlichen Verboten konnte Stickelberger als Landesminister nichts ändern. Nach wie vor ist es nicht strafbar, wenn sich ein Sportler selbst dopt.

Verboten ist laut Arzneimittelgesetz weiterhin nur das Inverkehrbringen und Verschreiben von Dopingmittel sowie das Anwenden bei anderen und (seit 2007) der Besitz „nicht geringer“ Mengen. Stickelberger würde das gern ändern. Künftig soll auch der „Sportbetrug“ strafbar sein, wünscht sich der SPD-Politiker. Dann könnte ein Sportler bestraft werden, der gedopt an einem Wettkampf teilnimmt, um damit wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Da die Bundesregierung im Herbst ohnehin eine Evaluierung der Rechtslage vornimmt, will Stickelberger mit einer Bundesratsinitiative noch etwas warten. „Wenn die Bundesregierung aber in den nächsten Monaten nichts liefert, wird Baden-Württemberg aktiv.“

Bodybuilderszene

Bisher betreffen Dopingermittlungen ganz überwiegend den Freizeitsport, insbesondere die Bodybuilderszene. Auch außerhalb von Wettkämpfen ist die Weitergabe von Anabolika und anderen muskelbildenden Mitteln verboten, weil sie zu gesundheitlichen Problemen, etwa Herzbeschwerden, führen können.

Da die Sportler sich aber in aller Regel freiwillig dopen, kann die Staatsanwaltschaft nur ermitteln, wenn die Polizei oder der Zoll verdächtige Pulver, Pillen und Ampullen beschlagnahmt. Oft werden die Grundstoffe aus Asien eingeführt, wo sie billig produziert werden.

Stickelberger will aber auch gegen das Doping im Profibereich vorgehen. Er hofft auf Impulse und Strafanzeigen von den Sportverbänden, denn nur diese könnten flächendeckende Kontrollen durchführen. Allerdings muss eine positive Dopingprobe nach den Regeln der Anti-Doping-Agentur dem betroffenen Sportler spätestens nach sieben Tagen mitgeteilt werden. „Für heimliche Ermittlungen ist das nur ein schmales Zeitfenster“, sagte gestern ein beteiligter Staatsanwalt.

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