Dämpfer für NPD-Verbot: Langwieriges Verfahren droht

Sachsen-Anhalts Innenminister warnt vor zu hohen Erwartungen. Bis zu fünf Jahren kann es dauern, bis die rechtsextreme Partei verboten ist. Am Donnerstag berät die Innenministerkonferenz.

Ein NPD-Verbotsverfahren kann sich Jahre in die Länge ziehen. Bild: dapd

BERLIN dpa/dapd | Kurz vor der Innenministerkonferenz hat Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht Hoffnungen auf ein schnelles NPD-Verbot gedämpft. Das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könne bis zu fünf Jahre dauern, sagte Stahlknecht (CDU) der Tageszeitung Welt. Der Minister ist Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ein Verbot prüfen soll. Zudem kamen Befürchtungen hoch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verbot kippen könnte. An diesem Donnerstag beraten die Innenminister von Bund und Ländern in Berlin bei einer Sonderkonferenz über das Thema.

Nach Angaben von Stahlknecht werden die Ressortchefs beschließen, ab April ihre Verbindungsleute ("V-Leute") des Verfassungsschutzes in den Bundes- und Landesvorständen der NPD abzuschalten, um den Weg für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren zu ebnen. Zum Teil haben sie dies schon getan. Stahlknecht ließ durchblicken, dass dies aber noch keine Vorentscheidung für ein Verbotsverfahren sei. „Wir wollen jetzt seriös und juristisch professionell prüfen lassen, ob das Beweismaterial gegen die NPD für einen Verbotsantrag reicht." Diese Prüfung werde etwa sechs Monate in Anspruch nehmen.

Einen Verbotsantrag können die Länder über den Bundesrat sowie die Bundesregierung und der Bundestag einreichen.

Stahlknecht nannte drei wichtige Kriterien für ein erfolgreiches Verfahren: „Das erste Junktim ist, dass wir tatsächlich Material finden, welches die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt. Zweitens haben wir das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten", sagte er. Drittens müsse die sogenannte Staatsfreiheit gewährleistet sein, das heißt, es müsse erkennbar sein, welche Positionen der NPD selbst zuzuschreiben seien und was von Informanten des Verfassungsschutzes beeinflusst worden sei. 2003 war ein Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute und ihrem Einfluss auf das Beweismaterial gescheitert.

Der hessische Innenminister Boris Rhein warnt vor einem übereilten Vorgehen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit", sagte der CDU-Politiker in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd. Niemand bestreite ernsthaft, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Für ein Verbot reiche das jedoch nicht.

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns viel höhere Hürden für ein Verbot gesetzt", hob Rhein hervor. So sei der Nachweis erforderlich, dass die NPD „kontinuierlich aktiv-kämpferisch gegen die Verfassung" vorgehe. Hinzu kämen noch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dies alles gelte es sorgfältig abzuwägen, damit nach 2003 das Verbotsverfahren nicht ein zweites Mal scheitere. „Das wäre ein fataler zweiter Ritterschlag für die verfassungsfeindliche NPD", fügte Rhein hinzu.

Uhl rät von Verbotsverfahren ab

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), riet von einem Verbotsverfahren ab. Der Mitteldeutschen Zeitung sagte er: „Die Haupthürde ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des NPD-Verbots durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er wird die Frage stellen, wie groß die Bedrohung ist, die von dieser Partei ausgeht, und ob das Verbot im Verhältnis zu dieser Bedrohung steht." Die NPD habe bei Bundestagswahlen 40 Jahre lang nur einmal mehr als ein Prozent der Stimmen bekommen - und zwar nach dem gescheiterten Verfahren 2003. "Was bedeutungslos ist, kann keine Bedrohung sein."

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte ebenfalls: „Die größte prozessuale Hürde ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Denn die NPD hat ja eher blamable Ergebnisse erzielt. Der Europäische Gerichtshof könnte also zu dem Schluss kommen, dass die NPD nur eine untergeordnete Rolle spielt und ein Verbot unverhältnismäßig wäre." Das Prozessrisiko sei deshalb hier „größer als in Karlsruhe", so der CDU-Politiker. „Die NPD wird den Rechtsweg komplett ausschöpfen. Und dann ist Karlsruhe nicht die letzte Instanz."

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