Daniel Buchholz (SPD) über Kleingärten: „Was haben die Grünen dagegen?“

Die ganze Koalition will Berlins Kleingärten sichern, aber die gemeinsame Arbeit an einem Gesetz ist geplatzt. Daniel Buchholz (SPD) wundert sich.

Gartenzwerg in Garten

Gesucht: mehr Sicherheit für bedrohte Gartenbewohner Foto: dpa

taz: Herr Buchholz, Ende März haben Sie mit Marion Platta, Ihrer Kollegin von der Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die heute vorhandenen Kleingartenflächen sichern soll. Die Grünen waren nicht dabei. Bei diesem ganz spezifischen Thema ist die Koalition gespalten. Haben Sie seitdem noch einmal darüber gesprochen?

Daniel Buchholz: Seitdem nicht mehr, nein. Wir durften nur unfeine Dinge über unseren Entwurf in der Zeitung lesen.

Den Entwurf haben Sie jetzt mal in die Arena geworfen und warten, dass die Grünen sich rühren?

Aus unserer Sicht verfolgen wir den von allen Koalitionspartnern verabredeten Aktionsplan. Der hieß: Wir stimmen zu dritt einen Vorentwurf für ein Kleingartenflächensicherungsgesetz ab und stellen ihn der Öffentlichkeit vor, damit alle Interessierten sich dazu äußern können. Diesen ursprünglichen Zeitplan halten SPD und Linke ein, und wir sind etwas traurig und befremdet, dass die Grünen nicht mehr mitmachen. Seit den ersten Gesprächen mit Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern im Spätherbst 2020 hatten wir mit den Grünen zusammen fünf gemeinsame, mehrstündige Diskussions- und Abstimmungsrunden zum konkreten Gesetzestext. Umso erstaunlicher, dass wir das jetzt nicht gemeinsam vollenden können.

Daniel Buchholz

53, ist Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima. Der Spandauer sitzt seit 2001 im Parlament und ist eines der bekanntesten Gesichter seiner Fraktion. Für die kommende Wahl wurde er nicht mehr als Kandidat nominiert – offenbar auf Betreiben des Spandauer Kreischefs, Co-Landeschefs und Fraktionschefs der SPD, Raed Saleh, den Buchholz vor einigen Jahren zusammen mit anderen öffentlich kritisiert hatte.

Die Grünen sagen ihrerseits, dass sie ein solches Landesgesetz für nicht tragfähig halten. Dabei können sie sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses berufen.

Ja, es wurden von juristischer Seite, aber auch von mehreren Senatsverwaltungen kritische Fragen nach dem Verhältnis zwischen diesem Landesgesetz und dem Bundeskleingartengesetz gestellt – auch zur Rolle übergeordneter Planungsinstrumente, also dem Baugesetzbuch und den Berliner Bauplänen. Deshalb haben wir ja die letzte Fassung des Entwurfs noch einmal substanziell verändert. Insbesondere haben wir vorgesehen, dass für alle Flächen, die nicht dem Land Berlin gehören …

also private Flächen, etwa im Eigentum der Bahn AG …

… ja, dass dort eben nur ein gesetzlicher Auftrag für die Bezirks- und Landesverwaltungen besteht, innerhalb von fünf Jahren Bebauungspläne aufzustellen und den Flächennutzungsplan des Landes zu ändern, um ihre bisherige Nutzung zu sichern. Einzige Ausnahme für Sicherungen: der unabweisbare Bedarf für Infrastruktur wie Schulen oder Verkehrswege. Dasselbe fordern ja kurioserweise auch die Grünen.

Aber auch ein Teil der Kleingartenflächen, die dem Land gehören, hat einen unsicheren Status: Sie werden als „Potenzialfläche mit Prüfauftrag“ geführt, wären also theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt für Wohnungsbau nutzbar. In Ihrem Gesetzentwurf heißt es nun, alle landeseigenen Kleingartenflächen seien im aktuellen Umfang „unmittelbar gesichert“. Von den Grünen hört man, das sei ein „unbestimmter Rechtsbegriff“, mit dem man nicht weit komme.

Gut 70.000 Kleingärten hat Berlin – nicht nur in absoluten Zahlen deutscher Rekord. Die Parzellen dienen laut Bundeskleingartengesetz der „Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf“ und der Erholung. Sie haben aber auch ökologisches und soziales Potenzial.

Der größte Teil liegt auf landeseigenen Flächen, es gibt aber auch private Areale, etwa von der Bahn. Laut dem von der grünen Umweltverwaltung erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030 (KEP) gelten 68 Prozent als dauerhaft gesichert – über Bebauungspläne bzw. Ausweisung im Berliner Flächennutzungsplan.

Dagegen sind sowohl die Gärten auf privaten Flächen (7,1 Prozent) als auch auf einem Teil der Landesflächen (9,4 Prozent) für den Bau von Wohnungen oder Infrastruktur verfügbar. Weitere 14,2 Prozent, die meist dem Land gehören, sind im Flächennutzungsplan als „Grünfläche/Kleingärten“ ausgewiesen. Das aber steht im Widerspruch zu alten Bebauungsplänen.

Der KEP zielt auf Erhalt der allermeisten Kleingartenflächen ab, ist aber lediglich ein Planungsinstrument. Seit vergangenem Herbst arbeitete Rot-Rot-Grün im Parlament deshalb an einem Gesetzentwurf.

Anfang 2021 verabschiedeten sich die Grünen aus diesem Kreis: Sie zweifeln an der Rechtssicherheit eines Landesgesetzes und wollen stattdessen einen politischen Aktionsplan. SPD und Linke stellten Ende März ihren Entwurf eines „Kleingartenflächensicherungsgesetzes“ vor. In der Koalition herrscht damit offener Streit – obwohl alle dasselbe Ziel, nämlich die Sicherung der Gärten, verfolgen. (clp)

Wir haben den Entwurf schon mit einigen juristisch erfahrenen Menschen besprochen. Daher bin ich angesichts dieser Kritik überrascht, auch weil wir uns in den gemeinsamen Diskussionsrunden an der Stelle gar nicht verhakt hatten. Wenn die Grünen hier konkrete Änderungsvorschläge haben: immer her damit! Wir haben auch alle Interessierten gebeten, uns bis Mitte April Feedback zu geben. Vielleicht kommen aus der Stadtgesellschaft Formulierungen, die auch die Grünen spontan überzeugen können. Das würde uns sehr freuen. Wir können das Gesetz notfalls auch in der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode verabschieden, also vier Tage vor der Wahl.

Inhaltlich haben Sie überhaupt keine Differenzen?

Aus meiner Sicht keine substanziellen. Von Herrn Altug als Fraktionssprecher bis zum Umweltstaatssekretär haben wir von den Grünen immer gehört: Auch sie wollen ein Gesetz. Umso überraschter sind wir, dass wir es nicht schaffen, das gemeinsam abzustimmen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen spricht jetzt vom „Veräppelungsentwurf“.

Die Grünen haben stattdessen einen 10-Punkte-Plan vorgestellt, den das Abgeordnetenhaus verabschieden soll, zusammen mit dem vom Senat schon beschlossenen Kleingartenentwicklungsplan (KEP). Wie wäre es, sie verabschiedeten erst einmal zusammen den KEP und klären anschließend, ob es ein Gesetz geben kann?

Für uns als SPD-Fraktion ist genau wie für die Linksfraktion absolut klar: Den KEP verabschieden wir nur gemeinsam mit einem Kleingartenflächensicherungsgesetz. Alleine wäre er Augenwischerei, denn er ist ein unverbindliches Planungsinstrument für Behörden. Ein Gesetz können Sie dagegen auch vor Gericht einklagen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Im Übrigen geht das Gesetz ja deutlich weiter und verlangt teils eine zusätzliche Sicherung gegenüber dem KEP. Da würde man also widersprüchliche Signale an die Verwaltung, aber auch an die Pächterinnen und Pächter senden.

So oder so spielt der Senat eine entscheidende Rolle: Er muss sicherstellen, dass landeseigene Kleingartenflächen nicht mehr für Wohnungsbau genutzt werden, aber etwa auch den Ankauf privater Kleingartenflächen prüfen. Die Grünen fordern, Linke und SPD sollten anstelle eines Gesetzes lieber Druck auf ihre Senatsmitglieder machen, also auf Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) und Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Haben sie damit recht?

Da muss ich jetzt mal herzlich lachen. Wenn die Argumentation stimmen würde, hätten wir niemals ein Mobilitätsgesetz verabschieden müssen. Das Verkehrsressort liegt ja in den Händen einer grünen Senatorin, und damit ist die Welt schon vollkommen, hallelujah! Aber nein, die Praxis zeigt, dass das nicht so ist, und auch die Grünen bedauern, dass viele Vorgaben des Mobilitätsgesetzes durch die grüne Senatorin eben noch nicht umgesetzt wurden. Es ist jetzt wichtig, dass ein Parlament all seinen Mut zusammennimmt und sagt: Wir wollen ein richtiges Gesetz und definieren damit einen gesetzlichen Handlungsauftrag für die Verwaltungen. Das ist unser härtestes Instrument, und das haben auch die Grünen bislang gefordert.

Haben Sie den KleingärtnerInnen-Verband dabei auf Ihrer Seite?

Definitiv ja. Sie haben verstanden, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine Art Zukunftsvertrag bieten. Wir sagen: Ihr bekommt eine deutlich stärkere Sicherung, im Gegenzug verlangt das Land aber auch etwas von euch. Der Mehrwert für die Allgemeinheit soll steigen, indem Kolonien sich auch für Menschen ohne eigene Parzelle öffnen, durch Gemeinschaftsgärten, Kooperationen mit Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen und gestärktes Urban Gardening. Und, was mir sehr wichtig ist, die ökologische Wertigkeit von Kleingärten soll deutlich erhöht werden. Die Ökoparzelle ohne Gifte soll zum Standard werden – was, verdammt noch mal, haben die Grünen eigentlich dagegen?

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