• 13.10.2012

Das Leben der Künstler

„Einkommen hängt von Verträgen ab“

Der Jurist Martin Kretschmer über seine Studien zur Situation von Künstlern, Kulturmärkte und die Folgen der Befristung von Urheberrechten.von René Martens

  • 15.10.2012 18:34 Uhr

    von 1+1:

    Oh Mann, Wissenschaftler. Wenn man nicht 1+1 zusammenzählen kann, sollte man den Beruf wechseln.

    Dem Urheber entsteht doch durch das Urheberrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht überhaupt erst das Recht, auf dessen Grundlage er einen Vertrag schliessen kann über eine zukünftige Einnahme - also eben keine Werkablieferung (Du gibst mir Betrag x, ich liefere Dir ein Stück Musik),

    sondern Teilhabe an allen Einnahmen, die mit dem Werk erzielt werden (ich erschaffe ein Stück Musik und wir arbeiten gemeinsam daran, dass daraus Einnahmen generiert werden, von denen Künstler und Verwerter jeweils Prozentsatz x erhälten - entweder vor oder nach Abzug der entstandenen Kosten).

    Ich kann nicht verstehen, warum das so schwer zu verstehen ist.


  • 15.10.2012 12:56 Uhr

    von Theo Bald:

    Hier wird wenigstens einmal die Gretchenfrage angerissen "Wie kommt der Künstler zu seiner Vergütung?". Eine Frage, die die großen Medienaktiengesellschaften!! mit ihren Kapitalinteressen gerne hinter dem Urheberrecht verstecken. Schade, dass sich so viele Künstler hier vor den falschen Karren spannen lassen.
    PS Web-Version und Druckversion des Artikels sind nicht identisch!

  • 15.10.2012 09:47 Uhr

    von leon:

    ... oder : warum noch menschenrechte (auf diesen basiert das urheberrecht) für künstler? ... wenn man doch über den angriff auf das urheberrecht einen kruden pseudosozialismus durchdrücken will. aber darf man fragen, ob nicht doch ein it-konzern mit über 10 milliarden us-$ gewinn nach steuern der gewinner seinn wird? ist dieser mann wirklich unabhängig? wer linke ideale im netz verwirklicht sehen will, sollte genau recherieren und hinterfragen, mit wem er gemeinsame sache macht. und es bleibt ja wohl immer noch die frage, ob die selbstbestimmtheit des künstlers ohne ein starkes und wehrhaftes urheberrecht noch eine chance haben wird.

  • 15.10.2012 07:28 Uhr

    von leon:

    wieder eine studie, die auf der falschen annahme bzw. bezugsgröße aufgebaut ist. das urheberrecht und die schutzfrist haben hohe, exstenzielle relevanz für die familien der künstler. für ihre/seine lebenspartnerIn und für die kinder.
    das recht für seine familie mit seiner eigenen kreativen (selbstständigen ! ) arbeit zu sorgen ist ein menschenrecht.
    alle schimpfen über die länge der schuztfrist als teil des urheberrechts, aber wer von euch wunderbaren digitalen weltverbesseren will also, dass die ehefrau eines genialen künstlers, der mit 27 stirbt und mit ihm ein jahrzehnt durch die schwierigen jahre gegangen ist, einfach enteignet wird?
    musik ist nun einmal kein betonklotz. darum gibt es die definition der lizenz, der nutzungsrechte und des urheberrecht - eben inkl ausreichender schutzfristen

  • 14.10.2012 00:12 Uhr

    von T.V.:

    Einer der wissenserweiternden Artikel wegen denen ich die TAZ lese (auch wenns 'nur' ein Interview ist). Dafür vielen Dank.

  • 13.10.2012 22:05 Uhr

    von Axel Hess:

    Ist die Taz eigentlich mittlerweile das Parteiorgan der Piratenpartei?

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