Das WM-Teil V: Laugenfußballfangebäck

Passend zur Fußballweltmeisterschaft gibt es beim Bäcker wieder Brötchen in Fußballform – zum Ärger der Fifa. Was sagt uns das?

Ein klassisches Laugenbrötchen sieht sowieso wie ein Fußball aus. Fast zumindest Screenshot: cafe-future.net

Es ist die Geschichte vom Ball und vom Brot. Oder auch vom Teig und Jürgen Klinsmann. Unser ehemaliger Nationaltrainer brachte das Runde nicht nur in das Eckige, sondern auch in den Ofen.

In schwäbischer Manier backte er als gelernter Bäcker nämlich „Weltmeisterbrötchen“. Zumindest der Legende nach soll es so gewesen sein. Eine Sylter Bäckerinnung hat jedoch Veto gegen diese Version der Geschichte eingelegt und beansprucht die Erfindung des Brötchens für sich. Wären da nicht die Markenrechte der Fifa, die solche Teigwaren quasi verbieten.

Denn die WM gehört der großen Sportorganisation und somit auch das WM-Brötchen. Wer als Bäcker nun denkt, mit einem runden Teig in Fußballform reich werden zu können, landet womöglich schnell vor einem Gericht.

Laut Berichten der FAZ können nach Abmahnung und einstweiliger Verfügung schnell mal 10.000 Euro fällig sein. Besonders für kleine Bäcker kann das schwerwiegende Folgen haben. Die Rechtsgrundlage ist strittig und mittlerweile auch nicht mehr transparent.

Schließlich sieht ein klassisches Laugenbrötchen sowieso wie ein Fußball aus. Fast zumindest. Und dieses wurde angeblich schon vor einigen Jahrhunderten erfunden. Da war an die Fifa noch gar nicht zu denken.

In diesem Sinne: weiterbacken, ein kleines Fähnchen reinstecken und umbenennen. In Laugenfußballfangebäck zum Beispiel. Getreu deutscher Vorliebe für Wortzusammensetzungen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.