Polizei- und Geheimdienstbehörden kooperieren bei der Rechtsextremismus-Datei. Ob sie das dürfen, entscheidet bald das Bundesverfassungsgericht.von Christian Rath

Innenminister Friedrich hat allen Grund, skeptisch zu schauen. Bild: dpa
FREIBURG taz | Dürfen Polizei und Verfassungsschutz ihre Daten einfach austauschen und in einer gemeinsamen Datei zusammenwerfen? Darüber muss demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Am 6. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über die sogenannte Anti-Terror-Datei. Sie wurde bereits 2006 eingerichtet und enthält die Daten von rund 18.600 gewaltbereiten Islamisten.
Geklagt hat der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er kritisiert, dass die Polizei so an Informationen des Verfassungsschutzes kommt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei dürfe nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden, der Geheimdienst jedoch schon im Vorfeld.
Die Anti-Terror-Datei war das Vorbild der jetzt eingeführten Rechtsextremismusdatei. Insofern wird das Karlsruher Verfahren eine grundsätzliche Klärung bringen.
Das Grundgesetz sagt nichts zur Frage des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Während der Entstehung des Grundgesetzes forderten die Alliierten zwar in ihrem „Polizeibrief“ von 1949, das neu geplante Bundesamt für Verfassungsschutz „soll keine Polizeibefugnisse haben“. Es solle also nur Informationen sammeln und keine Durchsuchungen und Verhaftungen durchführen. Ein Informationsaustausch mit der Polizei wurde dabei aber nicht verboten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob es ein verfassungsrechtliches „Trennungsgebot“ überhaupt gibt. Wenn ja, dann besteht es zumindest in einem Fusionsverbot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten. Möglicherweise wird das Karlsruher Gericht dem Verfassungsschutz aber auch generell verbieten, Polizeibefugnisse auszuüben. Für den Informationsaustausch mit der Polizei wird das Gericht aber vermutlich nur mehr oder weniger strenge Einschränkungen benennen.
Ein Sieg für die religiösen Kräfte noch vor der Wahl: Der iranische Wächterrat hat Rafsandschani abgelehnt. Nun treten sieben Konservative und nur ein Reformer an.

Fast 13 Jahre lang konnte die Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" mordend und raubend quer durch Deutschland ziehen, ohne dass ihr die Ermittlungsbehörden auf die Spur gekommen waren. Die Morde an acht türkischen und einem griechischen Kleingewerbetreibenden haben einen rassistischen Hintergrund und gehen sämtlichst auf das Konto der Gruppe. Die taz berichtet ausführlich über den Terror von rechts.
David Beckham beendet seine Fußballer-Karriere. Wird er jetzt etwa Vollzeitpapa, Model oder Frührentner? Ach, uns fallen da noch ein paar andere Sachen ein...

Ein echt fieser Augapfel, ein Harley-Davidson-Skelett, Buddha hat Geburtstag und jede Menge Quallen. Unsere Bilder der Woche.

14 Jahre war Thomas Schaaf Trainer bei Werder Bremen – genug Zeit, seinen trockenen Humor in vielen Interviewantworten unter Beweis zu stellen.

Am Samstag ist es wieder so weit: Im schwedischen Malmö kämpfen 39 Länder um den ersten Platz beim ESC. Wir wissen, auf welche Teilnehmer Sie besonders achten können.


Für alle, die mitreden wollen
Der lange Abschied vom Wachstum, Kriminalität ohne Grenzen, der Kampf um die richtige Landwirtschaft, Sozialpolitik gegen den sozialen Fortschritt, die überfällige Reform der UN: Der neue Atlas der Globalisierung von Le Monde diplomatique veranschaulicht auf 176 Seiten und in über 150 neuen Karten und Infografiken in welchem Tempo die Globalisierung voranschreitet und die Welt verändert.