Datenschützer über Adresshandelgesetz: "Es gibt auch Verbesserungen"

Datenschützer Schaar findet das Gesetz zum Adresshandel gut - es gibt ihm mehr Rechte.

Vordruck zum Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten. Bild: dpa

taz: Herr Schaar, letzten Herbst wollten CDU-Minister den Adresshandel komplett verbieten. Sind Sie angesichts dessen zufrieden mit dem Gesetz?

Peter Schaar: Mit den Teilen über den Adresshandel bin ich nicht zufrieden, da hätten wir eine klare Einwilligungslösung für alle Fälle gebraucht. Aber es gibt auf anderen Feldern massive Verbesserungen.

Und die wären?

Zum Beispiel werden die Datenschutzbehörden sehr gestärkt. Bei schwerwiegenden Verstößen haben wir bisher ein Bußgeld verhängt, und während das Verfahren vor Gericht lief, gingen die Verstöße weiter. Nun dürfen wir per Verwaltungszwang dagegen vorgehen. Das heißt, bei Verstößen können Anordnungen und Auflagen getroffen werden. Kommt das Unternehmen diesen nicht nach, können Zwangsgelder erhoben werden. Im Extremfall wäre es sogar möglich, die Datenverarbeitung zu untersagen.

Aber mehr Leute bekommen die Datenschützer dafür nicht?

Es gibt Verhandlungen, in einigen Ländern wird aufgestockt, aber wohl bei weitem nicht so viel wie benötigt.

Transparency International hat sich beschwert, der Absatz zum Arbeitnehmerdatenschutz behindere den Kampf gegen die Korruption, weil für eine Ermittlung ein konkreter Tatverdacht nötig sei.

Diese Kritik hat aus meiner Sicht keine Substanz. Dieser Paragraf fasst bereits geltendes Recht zusammen, welches bisher vor allem in Form von Gerichtsurteilen vorhanden ist. Das gibt ihm eine neue Qualität, deshalb haben sich die Arbeitgeber so sehr dagegen gewehrt. Das Ermitteln gegen Mitarbeiter und das Abgleichen ihrer Daten ist auch weiterhin möglich. Nur darf man eben nicht ins Blaue hinein die Privatsphäre umkrempeln, wie es die Bahn gemacht hat. Das wollten wir auch verhindern.

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