Datenschutz beim Onlineshopping: Handel will einfachere Regeln

Der Handelsverband fordert unkompliziertere Datenschutzerklärungen. Fast die Hälfte der Deutschen lese die Regelungen nicht.

Zwei Mädchen schauen auf das Handy eines anderen Mädchens.

Auf dem Smartphone ellenlange Datenschutzerklärungen durchlesen? Machen wohl eher wenige. Foto: ap

BERLIN taz | Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine Vereinfachung der Datenschutzvorschriften beim Online-Handel. „Einfachere Regelungen sind sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Händler“, so Stefan Genth, Geschäftsführer des Verbands. Genth begründet seine Forderungen mit einer Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH), die vom HDE und dem Bundesverband für E-Commerce und Versandhandel (bevh) in Auftrag gegeben und am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.

In der Studie wurden unter anderem 9.000 EU-Bürger aus neun verschiedenen Ländern befragt. Demnach lesen 63 Prozent die Datenschutzregulierungen selten oder gar nicht, wenn sie etwas online kaufen oder sich in einem Netzwerk einloggen. In Deutschland lesen zwar 49 Prozent der Befragten immer oder fast immer die Regulierungen durch. Doch damit hätten die komplexen Datenschutzerklärungen keinen Mehrwert, so Genth.

Der HDE und der bevh sprechen sich für EU-weite einheitliche Regelungen für den Datenschutz aus. „Derzeit sind deutsche Händler wegen der besonders strengen Vorgaben hierzulande im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern oft benachteiligt“, so bevh-Geschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. Derzeit wird in der EU über eine neue Datenschutz-Grundverordnung verhandelt. Wegen des internationalen Wettbewerbs dürfe das neue Datenschutzrecht keine weiteren Verschärfungen erfahren, so Wenk-Fischer.

Ein Vorschlag der Verbände ist es, nach deutschem Vorbild in den Betrieben europaweit Datenschutz-Beauftragte einzuführen. Solche Beauftragten könnten die Persönlichkeitsrechte der Kunden wirksamer schützen als formalisierte Datenschutz-Erklärungen, heißt es.

Datenschutzbeauftragte findet zwar auch Rena Tangens vom Verein Digitalcourage sinnvoll – allerdings dürfe die Prüfung des Datenschutzes nicht nur den Unternehmen überlassen sein. Eine staatliche Kontrolle sei notwendig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sieht die Forderungen des HDE teilweise kritisch. „Datenschutzerklärungen sind unverzichtbar, sie müssen aber auch verbraucherfreundlich sein. Eine zusätzliche Zusammenfassung der wesentlichen Regeln oder Symbole, die vermitteln, welche Daten erfasst und weitergegeben werden, könnten zu mehr Verständlichkeit und Übersichtlichkeit beitragen. Vereinfachung darf aber nicht zu Lasten der Rechtssicherheit gehen“, so Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien.

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